Wenn ich einen gebrauchten Wagen, bei einem Händler, kaufen will, sagen wir mal Audi, wie ist das genau mit der Gebrauchtwagengarantie respektive Sachmangelhaftung.
Oft liest man "Garantiefähig" usw. , man will einem, kostenpflichtig, eine Gebrauchtwagengarantie verkaufen.
Was ist, wenn ich diese nicht haben will, weil ich der Meinung bin, dass es hier klare Regelungen vom Gesetzgeber gibt und an dem Fahrzeug ein Schaden auftritt... kann sich der Händler dann weigern nachzubessern?
Es gibt da dann noch was mit einer 6 Monatsfrist?
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Baum-Darstellung
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03.07.2013, 11:13 #1
Gebrauchtwagenkauf und Gebrauchtwagengarantie, wie ist das genau?
Beste Grüße, Steff
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