Eben nicht! Die gesetzliche Gewährleitung bezieht sich - wie vorstehend erwähnt - auf Mängel, die zum Verkaufszeitpunt bereits bestanden, aber erst dananch erkennbar wurden. Dies nachzuweisen, obliegt innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf dem Verkäufer, danach dem, der Mangelbeseitigung fordert. Deshalb werden GW gerne mit Sachverständigengutachten verkauft, in dem die Mängelfreiheit bezüglich geprüfter Teile/Baugruppen ausgewiesen wird. Vordergründig gibt das dem Käufer beim Kauf (gefühlte) Sicherheit, kehrt sich aber dann gegen ihn, wenn er danach mit einem Mangel ankommt. Dann wird der Verkäufer mit Verweis auf das Gutachten die kostenlose Beseitung eventuell (je teurer, je wahrscheinlicher) verweigern und man muß doch streiten.
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04.07.2013, 11:46 #1Oyster
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