Jeder Unternehmer hat umsatzsteuerrechtlich nur ein Unternehmen. Dies bedeutet, dass alle Umsätze, die er tätigt - sei es aus verschiedenen gewerblichen Tätigkeiten, aus selbständigen Tätigkeiten, aus Vermietungen usw. - zusammengefasst werden.
Anschaffung der Photovoltaikanlage durch Deine Ehefrau oder durch die Eheleute löst Dein Problem.
Es ist aber gewiss, dass dies nicht Deine letzte Frage zur steuerlichen Auswirkung dieser Dinger auf dem Dach war. Das wird später erst lustig. Ich hab die Rentner, die mit dem Fiskus eigentlich nix mehr am Hut hatten, des öfteren hier sitzten und höre sie fluchen: "Wenn mir das einer vorher gesagt hätte, dann wären die Dinger jetzt ned auf´m Dach.