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  1. #1

    knifflige Frage an Steuerexperten / Solar und Umsatzsteuer

    Hallo und Hilfe!
    Ein Anruf beim Finanzamt brachte ein Achselzucken. Vielleicht wisst Ihr Rat.

    Ich bin Angestellter und habe eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Da für mich vorteilhaft nutze ich die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer ).
    Nun bekommt unser Haus eine Solaranlage (PV). Hier wäre es von Vorteil, Umsatzsteuer pflichtig zu sein.
    Geht das? Oder muss ich mich in beiden Einkünften gleich für oder gegen Umsatzsteuerpflicht entscheiden?
    Wenn ich mich dann auch bei der Solaranlage für die Kleinunternehmerregelung (Verzicht auf Umsatzsteuer ) entscheide - habe ich dann in beiden Einkünften je 17500€ Umsatzgrenze oder darf ich mit beiden Umsätzen zusammen 17500€ nicht überschreiten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Grüße! Christoph

  2. #2
    Mil-Sub
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    umsatzsteuerlich hast du nur ein unternehmen, auch wenn du zwei gewinnermittlungen in der est machst

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    PV auf die Frau laufen lassen und fertig. Wenn allerdings mit der Frau nicht immer Sonnenschein ist, dann besser nicht.

  4. #4
    Mil-Sub
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    11.581
    und die umsätze beider unternehmen zählen zu der umsatzgrenze. auch hier wird in der ust nicht separiert.

  5. #5
    Mil-Sub
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    PV auf die Frau laufen lassen und fertig. Wenn allerdings mit der Frau nicht immer Sonnenschein ist, dann besser nicht.
    hihi

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ooops, das wusste ich nicht.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Meiner Meinung nach läuft das wie folgt:
    Bei der USt. umfasst deine Unternehmereigenschaft alle Betriebsbereiche, die du betreibst. D.h. du musst die Erlöse beider "Teile" addieren. Die gibst auch nur eine USt Erklärung für alles was du selbständig machst ab ( anders bei GewSt, die scheint dich ja aber nicht zu berühren ).
    Damit betrifft deine Wahl hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung alles oder nichts.
    Hoffe dir geholfen zu haben.
    Ohne Signatur

  8. #8
    Daytona Avatar von oberstklink
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    Themenstarter
    Habt Vielen Dank und ja bei meiner Frau scheint immer die Sonne.
    Grüße! Christoph

  9. #9
    Submariner
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    ... das ist schön!
    ... dann gründe zusammen mit deiner Frau eine BGB-Gesellschaft und betreibe dort deine Solaranlage und du bist damit unabhängig von deiner Kleinunternehmerregelung.
    Gruß, Michael

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Würde mich wundern, wenn das Vorgennante durch die Gründung einer GbR auszuhebeln wäre.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Jeder Unternehmer hat umsatzsteuerrechtlich nur ein Unternehmen. Dies bedeutet, dass alle Umsätze, die er tätigt - sei es aus verschiedenen gewerblichen Tätigkeiten, aus selbständigen Tätigkeiten, aus Vermietungen usw. - zusammengefasst werden.
    Anschaffung der Photovoltaikanlage durch Deine Ehefrau oder durch die Eheleute löst Dein Problem.
    Es ist aber gewiss, dass dies nicht Deine letzte Frage zur steuerlichen Auswirkung dieser Dinger auf dem Dach war. Das wird später erst lustig. Ich hab die Rentner, die mit dem Fiskus eigentlich nix mehr am Hut hatten, des öfteren hier sitzten und höre sie fluchen: "Wenn mir das einer vorher gesagt hätte, dann wären die Dinger jetzt ned auf´m Dach.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    und daran denken, ggf. in 2012 noch einen Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG zu bilden (falls möglich) um in den Genuss einer Sonderabschreibung zu kommen. Sofern sinnvoll natürlich.
    Lieben Gruß René

  13. #13
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Investitionsabzugsbetrag kann evtl. sinnvoll sein; die Bildung desselben ist jedoch seit 2007 nicht mehr Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung. Eine der grundlegenden Änderungen im Rahmen der gesetzlichen Umstellung des § 7 g EStG von "Ansparabschreibung" auf "Investitionsabzugsbetrag".
    Grüße

    Bernd

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