Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen

Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung des Herstellers.
§ 443 BGB

Auszug:
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.


PS.: Nein, ich bin kein Jurist. Aber was für eine Robe hättest Du denn abzugeben?