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  1. #1
    Freccione
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    Fragen zum Mietrecht

    Liebe Juristen bzw. Mietrechtexperten,
    Folgender Sachverhalt liegt vor:
    Es geht um einen Standard-Wohnungsmietvertrag, Mieter sind zwei Personen.

    Kann einer der beiden Mieter seinen Teil, fristgemäß, kündigen und bleibt der andere Mieter dann alleiniger Mieter?

    Oder können beide nur gemeinschaftlich kündigen?

    Wie lange ist die Kündigungsfrist, Vertrag besteht seit 10 Monaten?

    Es würde mich sehr freuen, wenn man mir weiterhelfen könnte, vielen Dank im Voraus!
    Es grüßt der Bernd

  2. #2
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Vertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden.

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Jep.
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  4. #4
    Freccione
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    Themenstarter
    OK, danke, das ist jetzt klar.

    Was ist, wenn ein Mieter nicht greifbar ist und die Kündigung dadurch verzögert ausgesprochen wird?
    Kann der andere Mieter die, zwischen beiden Mietern bestehende GbR (ist doch eine, oder?) kündigen?
    Anschließend alleine den Mietvertrag kündigen und dem zweiten Mieter die Kosten, die durch die Fristverlängerung entstehen aufbürden?
    Es grüßt der Bernd

  5. #5
    Daytona Avatar von markus247
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    Na jetzt kommt ja Gesellschaftsrecht am Hochreck! Oder vielleicht doch nicht. Sprechen wir hier über Gewerberaummietrecht mit einer GbR als Mieter oder über zwei Mieter als natürliche Personen?

    Und wir sollten natürlich unabhängig von dieser Frage unterscheiden zwischen dem Verhältnis Vermieter-Mieter und dem der Mieter untereinander.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Wenn beide als Mieter im MV stehen, müssen beide (jeder für sich) kündigen.

    Warum GbR? Du sprachst von einer Standardsituation.

    Ich habe an Studenten vermietet und die Eltern im MV als Mitmieter mit drin. Zur Sicherheit.

    Jedoch hatte mich Paddy hier im Forum mal darüber aufgeklärt, dass das nicht unbedingt die perfekte Lösung ist.
    Grüße, Stephan.


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