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  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    PO Gewährleistung

    Liebe Kollegen,

    nach erneuter Durchsicht der Papiere meiner neuen PO ist mir folgendes aufgefallen.
    Wie Ihr wisst, habe ich eine ganz neue PO 42 mm mit der Referenz 23230422101003 bei einem hier bekannten Händler gekauft. Nun war ich immer der Meinung, die Garantie bei Omega gilt weltweit so wie bei Rolex. Zu meinem Erstaunen steht aber auf der Rechnung vom Händler folgendes: Mit dieser Rechnung können Sie nicht bei der Herstellerfirma oder einen anderen Juwelier die Originalgarantie in Anspruch nehmen, sondern 24 Monate Gewährleistung bei uns gegen Vorlage der Rechnung.

    Bin jetzt natürlich verwirrt und frage mich, ob mir eventuelle Nachteile dadurch entstehen können.
    Habt Ihr eine Erklärung dafür???????????? Ist das alles richtig so?????????????

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen und sende
    liebe Grüße aus dem sonnigen Rheinland

    Manfred

    P.S. Das Scheckkartenzerti ist abgestempelt von einem Juwelier P.F. in 77880? Sanbach oder ähnlich.
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    Ich denke mal, das sind zwei verschiedene Dinge. Mit der offiziellen Garantie sind überall Ansprüche geltend zu machen , mit der "Hausgarantie" der Rechnung halt nur bei dem Verkäufer/Konzi. Meines Erachtens hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, das sind zwei verschiedene Dinge. Mit der offiziellen Garantie sind überall Ansprüche geltend zu machen , mit der "Hausgarantie" der Rechnung halt nur bei dem Verkäufer/Konzi. Meines Erachtens hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
    Gerhard, verstehe ich Dich richtig, dass ich trotz des Eintrages mit meiner Uhr zwecks Garantie!! zu jedem Omega-Händler gehen kann wenn nötig?

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    Sea-Dweller
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    Hallo Manfred,

    du kannst mit deinem Omega-Scheckkarten-Zertifikat zu jedem Omega-Konzi zwecks Gewährleistung/Garantie gehen.
    Der Händler weisst mit dem Zusatz in Rechnung nur darauf hin, dass ein Omega-Konzi die Kaufrechnung zwecks Gewährleistung/Garantie-Abwicklung akzeptieren wird. Ich denke, ich kenne den Händler, bei dem du die Uhr gekauft hast sehr gut. Weiteres gerne per PN.

    Grüße
    Marco
    Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)

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