
Zitat von
Ingo.L
Nur ne Frage, ob ich den § jetzt verstehe:
Heisst das, wenn jemand von Anfang an ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken die Wohnung hatte, kann er jederzeit steuerfrei verkaufen und wenn die Wohnung vermietet war, muss sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, bevor sie steuerfrei verkauft werden kann ?
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