Normalerweise bleibt bei Immobilien ein eventueller Veräußerungsgewinn - auch nach Einführung der Abgeltungsteuer - nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Mögliche Ausnahme: Der Eigentümer kann bei der Veräußerung auch vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist die Spekulationssteuer vermeiden, wenn er die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst genutzt hat.
Anbei ein Link mit Details: http://www.finanztip.de/recht/steuer...geschaefte.htm
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		Hybrid-Darstellung
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	06.06.2012, 11:37 #1

Rheinische Grüße, Frank
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	06.06.2012, 11:55 #2
Hallo Frank
Soweit ist und war das schon klar:
Ich zitiere mal:
" § 23 I Nr. 1 S. 3 EStG
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. "
Interessant ist hier aber das "oder".
Somit sind das zwei Varianten.Die erste würde/müßte aber in betreffenden Fall zutreffen und da ist es doch ganz klar definiert.
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken"
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	06.06.2012, 11:58 #3
Ich habe hier noch einen aktuellen Link gefunden,wo sogar die Zeiträume,Kauf/Verkauf fast identisch sind.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de...33081&ccheck=1
Dort wird auch klar auf die zwei Varianten hingewiesen.Gruß Max
 




					
					
					
						
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