So ist es.
Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.
Vg,
Ergebnis 1 bis 20 von 40
Thema: 1% Regelung?
Baum-Darstellung
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03.04.2012, 05:24 #13Jürgen
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Von COMEX im Forum Off TopicAntworten: 0Letzter Beitrag: 12.09.2009, 15:45
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