Auch wenn die Forderung des "Käufers" rechtlich wasserdicht ist, möchte ich jedoch stark bezweifeln, daß sein Ansinnen ein seriöses ist. Was macht den ein Einsteller, dem der Artikel tatsächlich abhanden gekommen ist, auf welchem Wege auch immer, gestohlen, zerstört etc. ? Und was hat dem Verkäufer seine Ehrlichkeit, zuzugeben den Artikel andersweitig veräussert zu haben, gebracht ? Nichts als einen Haufen Ärger und verbranntes Geld !
Gruss Adriano22