Zitat Zitat von ****** Beitrag anzeigen
Und/oder einfach zukünftig "Angebot freibleibend" in den Angebotstext setzen.
Dieser Spruch im Auktionstext ändert nichts an der Tatsache, dass laut ebay AGB bei diesem Szenario trotzdem ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt.

Der "gelöschte" Höchstbietende bekommt von ebay die Verkäuferadresse und schreibt eben diesen an oder läßt es direkt vom Anwalt erledigen.

Aussitzen bringt da nichts, wenn die Gegenseite zum Anwalt rennt, hat man auch diese Kosten noch am Hals.