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  1. #1
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Hier, falls es dir noch nicht klar ist, am Besten passt wohl die Frage im vierten Link:

    http://www.123recht.net/2-mal-auf-gl...__f161063.html

    http://www.wer-weiss-was.de/theme243...le4499466.html

    http://www.radarforum.de/forum/lofiv...hp/t34907.html

    http://www.grande-punto.de/t6974-3-m...zt-worden.html

    Übrigens alles innerhalb von zwei Minuten hier gefunden.
    Geändert von paddy (13.10.2011 um 23:33 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #2
    Day-Date Avatar von Butch
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    Okay, dann hau' ich mal meinen Kenntnisstand raus:

    Auch bei der Verfolgung von Bußgeldtatbeständen gibt es die Normen der "Tateinheit" und der "Tatmehrheit".
    Tatmehrheit liegt dann vor, wenn die Fahrer-Einwirkung auf wesentliche Elemente der
    Fortbewegung erneut oder wiederholt vorgenommen werden müssen.

    Also: Dass erneute Beschleunigen, dass Passieren einer Kreuzung oder eines
    Fußgängerüberweges, das Anhalten und Anfahren, kurz: Alles was einen neuen "Denkvorgang", im
    Sinne einer "normalen" Fortbewegung eines Fahrzeugführers auslöst...führt zur Tatmehrheit und
    wird einzeln verfolgt.

    Das Aneinanderreihen mehrerer Kontrollgeräte hingegen, bei denen der Fahrer zwischen den
    Messungen keine wesentliche Einwirkung mehr auf den Bewegungsvorgang nimmt oder nehmen
    muss (z.B. reflexartig den Fuß vom Gaspedal nehmen..), ergeben eine Tateinheit und werden
    insgesamt verfolgt.
    Zum Tragen kommt dann allerdings der mit dem höchsten Bußgeld bewehrte Verstoß.

    Ich habe die Sache wieder auf einen möglichst einfachen Nenner gebracht und hoffentlich verständlich formuliert.
    Geändert von Butch (14.10.2011 um 08:59 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  3. #3
    Submariner Avatar von ox-vorm-berg
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    Rechne dir mal die Zeitersparnis bei 120 vs. 80km/h auf den 20km aus. Liegt bei (objektiv, nicht gefühlten) 5 Minuten. Wgen 10 Min/Tag würde ichs nicht drauf ankommen lassen.
    Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias


  4. #4
    Daytona Avatar von Agent0815
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    M.E. nach dem ersten Blitzen alles unbestrafte Nachtaten, denn Du mustest ja entkommen
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  5. #5
    Day-Date Avatar von klobi
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    Friedel -> Danke, Frage beantwortet
    Gruss aus Thonburi,
    Klaus

    www.fuji-x-forum.com

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    ich glaube nicht, dass es da einen Mengenrabatt geben wird....


    und immer schön dran denken: die Punkte in Flensburg sind nicht die von payback
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    10.313
    Mit nem guten Anwalt werden die Punkte gar nicht erst verteilt....

    Da fällt mir ein...wünsche Dir ein schönes WE, Nico
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  8. #8
    Unabhängig von formaljuristischen Betrachtungsweisen, hätte ich zu solchem Verhalten auch eine sehr klare Meinung.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von optics
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    Unterfranken
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    Hallo,
    habe da bez Rennsteigtunnel eigene Erfahrungen ...
    Bei einer Durchfahrt zweimal geblitzt mit 8 kmh zu schnell.
    Strafe jeweils 25,- / Dann werden die Strafen addiert >> dann 50,- >> dann 35,- Gebühr >>> dann über 80,- >>> dann Punkt

    Noch eine Anmerkung zum Thema Tempomat >> bei Verwendung wird dann vom Vorsatz ausgegangen >>> leichte Preiserhöhung
    gruß

    johannes

  10. #10
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
    Registriert seit
    25.03.2008
    Ort
    Braunschweig
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    907
    Tateinheit ist in engen Grenzen möglich,gibt's auch obergerichtliche Rechtsprechung zu.

    Viele Grüße,
    Malte

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Liebe Raserinnen und Raser, liebe Nichtraserinnen und Nichtraser,

    vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ich glaub, das mit dem Tempomaten lass ich lieber?

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