Hier, falls es dir noch nicht klar ist, am Besten passt wohl die Frage im vierten Link:
http://www.123recht.net/2-mal-auf-gl...__f161063.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme243...le4499466.html
http://www.radarforum.de/forum/lofiv...hp/t34907.html
http://www.grande-punto.de/t6974-3-m...zt-worden.html
Übrigens alles innerhalb von zwei Minuten hier gefunden.![]()
Ergebnis 21 bis 31 von 31
Hybrid-Darstellung
-
13.10.2011, 23:32 #1
Geändert von paddy (13.10.2011 um 23:33 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
14.10.2011, 08:53 #2
Okay, dann hau' ich mal meinen Kenntnisstand raus:
Auch bei der Verfolgung von Bußgeldtatbeständen gibt es die Normen der "Tateinheit" und der "Tatmehrheit".
Tatmehrheit liegt dann vor, wenn die Fahrer-Einwirkung auf wesentliche Elemente der
Fortbewegung erneut oder wiederholt vorgenommen werden müssen.
Also: Dass erneute Beschleunigen, dass Passieren einer Kreuzung oder eines
Fußgängerüberweges, das Anhalten und Anfahren, kurz: Alles was einen neuen "Denkvorgang", im
Sinne einer "normalen" Fortbewegung eines Fahrzeugführers auslöst...führt zur Tatmehrheit und
wird einzeln verfolgt.
Das Aneinanderreihen mehrerer Kontrollgeräte hingegen, bei denen der Fahrer zwischen den
Messungen keine wesentliche Einwirkung mehr auf den Bewegungsvorgang nimmt oder nehmen
muss (z.B. reflexartig den Fuß vom Gaspedal nehmen..), ergeben eine Tateinheit und werden
insgesamt verfolgt.
Zum Tragen kommt dann allerdings der mit dem höchsten Bußgeld bewehrte Verstoß.
Ich habe die Sache wieder auf einen möglichst einfachen Nenner gebracht und hoffentlich verständlich formuliert.Geändert von Butch (14.10.2011 um 08:59 Uhr)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
-
14.10.2011, 09:11 #3
Rechne dir mal die Zeitersparnis bei 120 vs. 80km/h auf den 20km aus. Liegt bei (objektiv, nicht gefühlten) 5 Minuten. Wgen 10 Min/Tag würde ichs nicht drauf ankommen lassen.
Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias
-
14.10.2011, 12:38 #4
M.E. nach dem ersten Blitzen alles unbestrafte Nachtaten, denn Du mustest ja entkommen
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
-
15.10.2011, 03:44 #5
Friedel ->
Danke, Frage beantwortet
-
14.10.2011, 13:02 #6
ich glaube nicht, dass es da einen Mengenrabatt geben wird....
und immer schön dran denken: die Punkte in Flensburg sind nicht die von paybackGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
14.10.2011, 13:20 #7
Mit nem guten Anwalt werden die Punkte gar nicht erst verteilt....
Da fällt mir ein...wünsche Dir ein schönes WE, NicoGruß Kalle
...audiatur et altera pars...
-
14.10.2011, 13:24 #8
- Registriert seit
- 13.05.2010
- Beiträge
- 410
Unabhängig von formaljuristischen Betrachtungsweisen, hätte ich zu solchem Verhalten auch eine sehr klare Meinung.
Gruß aus Hamburg
Jens
-
14.10.2011, 14:10 #9
Hallo,
habe da bez Rennsteigtunnel eigene Erfahrungen ...
Bei einer Durchfahrt zweimal geblitzt mit 8 kmh zu schnell.
Strafe jeweils 25,- / Dann werden die Strafen addiert >> dann 50,- >> dann 35,- Gebühr >>> dann über 80,- >>> dann Punkt
Noch eine Anmerkung zum Thema Tempomat >> bei Verwendung wird dann vom Vorsatz ausgegangen >>> leichte Preiserhöhunggruß
johannes
-
14.10.2011, 17:25 #10
Tateinheit ist in engen Grenzen möglich,gibt's auch obergerichtliche Rechtsprechung zu.
Viele Grüße,
Malte
-
14.10.2011, 23:52 #11ehemaliges mitgliedGast
Liebe Raserinnen und Raser, liebe Nichtraserinnen und Nichtraser,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ich glaub, das mit dem Tempomaten lass ich lieber?
Ähnliche Themen
-
Rechtslage
Von zatre im Forum Off TopicAntworten: 45Letzter Beitrag: 22.05.2006, 21:37 -
Good news für Deutsche Raser
Von THX_Ultra im Forum Off TopicAntworten: 11Letzter Beitrag: 26.02.2005, 11:08 -
Habe eine SUB und nun eine Frage
Von Jörg im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 10Letzter Beitrag: 01.04.2004, 18:13
Lesezeichen