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Thema: Rechtslage

  1. #1
    Oyster
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    Rechtslage

    Hallo,
    wie sieht die Rechtslage eigentlich hier in Deutschland aus,wenn ich bei einem Auktionshaus was kaufe,mir aber ein Fake oder gar Ware geschickt wird die Defekt ist.Der Versender behauptet das alles seine Richtigkeit hatte und die Ware womöglich bei mir vertauscht worden ist.

    Danke euch schon mal
    _____________________
    Gruß Dirk

  2. #2
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Die Rechtslage ist ziemlich klar......

    Es gibt nur einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen......

    Sollte dir konkret sowas passiert sein, geh zu nem Anwalt, der sagt dir was zu tun ist......
    Gruß

    Thorben

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  3. #3
    Datejust
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    Kann man davon ausgehen, dass derjenige mehrere solcher Sachen verkauft? Und sogar gewerblich?

  4. #4
    Oyster
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    Themenstarter
    Hi,
    nein leider nicht.War ein GELEGENSHEITKAUF von einer Privatperson.

    Da habe ich bestimmt die A-----karte. Werde aber nichts des so trotz mal zu einem Anwalt rennen. :evil:
    _____________________
    Gruß Dirk

  5. #5
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Wo ist der Unterschied wenn du von Privat oder Gewerblich betrogen wirst?

    Geh zum Anwalt......
    Gruß

    Thorben

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  6. #6
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Sollte Dein Verlust kleiner als 100 Euro sein, spar' die Arbeit und verbuch es als Lehrgeld.

  7. #7
    Gesperrter User
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    Hansi-at

    der unterschied ist, daß Du bei einem gewerblichen sofort zurücktreten kannst (das müsstest Du doch wissen)

    Schreib der Sau, daß Du ein daktyloskopisches Gutachten anfertigen lassen wirst und ihn anzeigst,Ebay benachrichtigst und seine Bank.
    Weise ihn darauf hin, daß Du eventuell mal bei ihm vorbeischaust.

    Wie ich immer geschrieben habe: nur Treuhandservice oder besser drauf verzichten.Die Welt ist voller Lumpen +B*e+t+r+ü+g+e+rr!Und es wird bestimmt nicht besser

  8. #8
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Original von padis
    Hansi-at

    der unterschied ist, daß Du bei einem gewerblichen sofort zurücktreten kannst (das müsstest Du doch wissen)

    Schreib der Sau, daß Du ein daktyloskopisches Gutachten anfertigen lassen wirst und ihn anzeigst,Ebay benachrichtigst und seine Bank.
    Weise ihn darauf hin, daß Du eventuell mal bei ihm vorbeischaust.

    Wie ich immer geschrieben habe: nur Treuhandservice oder besser drauf verzichten.Die Welt ist voller Lumpen +B*e+t+r+ü+g+e+rr!Und es wird bestimmt nicht besser
    Betrug ist Betrug......

    Ob Gewerblich oder Privat, wo soll da der Unterschied sein......?
    Gruß

    Thorben

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  9. #9
    Gesperrter User
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    Hansi-at

    Du hast, wie immer: recht
    nur kann er beim Gewerblichen sowieso sofort zurücktreten.......

    das Geld ist doch sowieso im Normalfall futsch

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Ein Link der Auktion wäre nett
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von padis
    Hansi-at

    Du hast, wie immer: recht
    nur kann er beim Gewerblichen sowieso sofort zurücktreten.......

    das Geld ist doch sowieso im Normalfall futsch
    was hilft denn zurücktreten bei einem *b*etrüger???

  12. #12
    Oyster
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    So Hallo,
    komme grade vom Anwalt. Sieht nicht gut aus. Da es sich um eine Privat Person handelt bei der es laut Bewertungen immer 100% waren muß ich nachweisen das er mir ein Fake( auch noch Defekt ) geschikt hat.Das kann ich natürlich nicht auch nicht mit ZEUGEN. Wie gesagt hätte diese Person NEGATIVE Bewertung in solchen fällen könnte ich was machen.
    Ich kann natürlich eine Klage Einreichen aber diese kostet nur Geld und die Aussichten auf Erfolg hängen von dem Richter ab.
    Denn Link werde ich zu gegebener Zeit einstellen,wenn ich mit der Sache abgeschlossen habe bzw eventuel der Anwalt.

    Wenn ich mir einen Laptop bei E.... bestelle und es kommen nur Ziegelsteine die das Gewicht des Laptop haben.Pechfür mich.Also nur noch Treuhand oder Selbabholung.
    _____________________
    Gruß Dirk

  13. #13
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Wow, was´n Anwalt.......

    Wie hoch ist denn der Wert der Uhr?
    Gruß

    Thorben

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  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von KVSUB
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    Original von zatre
    So Hallo,
    komme grade vom Anwalt. Sieht nicht gut aus. Da es sich um eine Privat Person handelt bei der es laut Bewertungen immer 100% waren muß ich nachweisen das er mir ein Fake( auch noch Defekt ) geschikt hat.Das kann ich natürlich nicht auch nicht mit ZEUGEN. Wie gesagt hätte diese Person NEGATIVE Bewertung in solchen fällen könnte ich was machen.
    Ich kann natürlich eine Klage Einreichen aber diese kostet nur Geld und die Aussichten auf Erfolg hängen von dem Richter ab.
    Denn Link werde ich zu gegebener Zeit einstellen,wenn ich mit der Sache abgeschlossen habe bzw eventuel der Anwalt.

    Wenn ich mir einen Laptop bei E.... bestelle und es kommen nur Ziegelsteine die das Gewicht des Laptop haben.Pechfür mich.Also nur noch Treuhand oder Selbabholung.
    Keine schöne Sache!

    Aber hast wenigstens einen ehrlichen Anwalt.
    Es hätte nämlich auch passieren können, das er Dir zur Klage geraten hätte und genau gewußt hätte, das das nix wird, und hätte dann gesagt: Der Richter hat´s halt anders gesehen!

    So läuft´s heut leider öfters. Der Anwalt hätte sein Geld trotzdem bekommen.
    Gruß Konstantin

  15. #15
    Oyster
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    Wenn wir es mal realistich sehen hat der Anwalt Recht.
    Mich kostet es nur Geld und die Aussichten auf Erfolg sin sehr gering.
    Es waren 1800 €
    _____________________
    Gruß Dirk

  16. #16
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Nur als kleiner Geheim-Tip: Eine Strafanzeige kostet nichts......

    Ob du zivilrechtlich was draus machst, kannst du nach Abschluß der Ermittlungen und des eventuellen Strafverfahrens immer noch entscheiden.....

    Aber ihr müsst ja Geld haben, wenn ihr 1800 so abschreibt......

    Mir würds ums prinzip gehen......
    Gruß

    Thorben

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  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von KVSUB
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    Original von Der Hanseat
    Nur als kleiner Geheim-Tip: Eine Strafanzeige kostet nichts......

    Ob du zivilrechtlich was draus machst, kannst du nach Abschluß der Ermittlungen und des eventuellen Strafverfahrens immer noch entscheiden.....
    .
    Sehr gute Empfehlung, lass die Polizei ermitteln, und wenn verwertbare Ergebnisse bei rauskommen, können diese im Zivilprozess verwertet werden.

    Ausserdem bekommt der Kerl den entsprechenden Ärger.

    Kommt nix bei raus musst Du selbst entscheiden.
    Gruß Konstantin

  18. #18
    Oyster
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    Themenstarter
    Eine Strafanzeige habe ich gestellt.Das wird dann aber in aller Regel eingestellt.Weil der Vk nicht beweisen muß das er ein Fake verschikt hat und somit bin ich wieder da wo ich jetzt bin.
    Das ist Deutschland.Vk wohnt bei Leipzig etwa 600 km von mir.
    _____________________
    Gruß Dirk

  19. #19
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Na wenn das so ist......



    Ich bin raus....... schönes Leben noch......
    Gruß

    Thorben

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  20. #20
    Gesperrter User
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    wie ich immer schreibe:ausschliesslich THS

    wenn Du den jetzt anzeigst, dann würde ich Dich an seiner Stelle anzeigen wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung und übler Nachrede.
    Ergebnis: Du bekommst Einstellungsbescheid und er!

    Die einzige chance, die Du hast: schreibe ihm, daß Du ein daktyloskopisches Gutachten anfertigen lassen wirst + wenn seine Fingerabdrücke dran sind......

    also fass die Uhr nur noch leicht an.Aber ob dann was zu holen ist von so einem Subjekt?

    Die sicherste Methode, Dein Geld wieder zu bekommen ist, wenn Du ihn massiv unter Druck setzt.. ihn notfalls zusammenschlägst,usw.....
    manche Leute verstehen eben nur diese Sprache.
    Ich möchte hiermit klarstellen, daß die keine Aufforderung dazu sein soll

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