Mit der Einweisung in die Klappse, weil du erst mal auf deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüft wirst.![]()
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13.10.2011, 21:53 #1ehemaliges mitgliedGast
Mal eine Frage an die Raser - Rechtslage
Moinsen!
Ohne eine Strafe fürchten zu müssen, grüble ich seit ein paar Tagen über so eine Sache mit der Blitzerei nach. Zu meinem neuen Arbeitsplatz muss ich ca. 20km die A71 fahren. Da geht's durch Tunnels, dann wieder über Brücken, dann wieder ganz normal. Auf dieser Strecke ist, durch elektronische Schilder, durchgehend 80 angezeigt. Durchgängig - also nicht mal 80, dann 100 und dann wieder 80, sondern eben durchgängig 80. Die 80 wird öfter angezeigt. Ebenfalls gibt es auf dieser Strecke fünf stationäre Blitzer. Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich meinen (okay ich habe keinen, aber wenn ich einen hätte) Tempomaten auf 120 einstelle und da durch fahre, dadurch auch fünf mal geblitzt werde, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Danke schon mal, Euer Guido
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13.10.2011, 21:58 #2Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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13.10.2011, 22:21 #3
Jedes mal neu, sooft wie ein Blitzer da stehen. Wie auch sonst? Stell Dir vor, Du hast 30 km lang eine Begrenzung, vorne steht einer, der blitzt, dann kannst Du danach ja nicht vollgas weiterfahren, nur weil Du schon mal geblitzt wurdest.
77 Grüße!
Gerhard
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13.10.2011, 22:26 #4ehemaliges mitgliedGast
Danke für Eure Antworten. Aber ich kann doch für ein Vergehen nur ein mal bestraft werden. Gegenbeispiel zu Deiner Version, Gerhard: ich fahr auf einer Landstraße mit 120 (erlaubt sind 100) und werde im Abstand von je fünf Metern, 25 mal nacheinander geblitzt. Das geht ja auch nicht.
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13.10.2011, 22:26 #5
Guido, meinst Du Folgefehler wie früher im Diktat
?
Beste Grüße, Thilo
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13.10.2011, 22:27 #6ehemaliges mitglied 24812Gast
Ich meine gehört zu haben, dass es erst nach einer BAB-Abfahrt wieder neu gilt und ein weiteres Mal als Verstoß angesehen wird. Auf einem "geschlossenen" Streckenabschnitt gilt es meines Wissens nach nur als ein Vergehen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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13.10.2011, 22:29 #7ehemaliges mitgliedGast
Wahrscheinlich, Thilo.
Aber trotzdem: dann könnten die ja 25 Blitzer direckt hintereinander aufstellen...
Geändert von ehemaliges mitglied (13.10.2011 um 22:30 Uhr)
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13.10.2011, 22:30 #8
Jeder Blitzer ein neues Vergehen, der Schein wäre anschließend weg und könnte gut sein dass Du anschließend zur MPU müsstest.
Es gibt ein Gerichtsurteil dazu, es macht keinen Unterschied, nicht mal ob das BL wechselt. Von daher 5 x Pech gehabt.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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13.10.2011, 22:43 #9ehemaliges mitgliedGast
Ich bilde mir ein mal im ADAC-Heft gelesen zu haben, das sich die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischenzeitlich geändert haben muss. Ich möchte noch mal das Beispiel mit den 25 Blitzern, die direkt hintereinander stehen, bringen: ich fahr mit 55 durch eine Ortschaft. Das wären 10,- Euro. Jetzt könnte man doch auf die Idee kommen, 25 Blitzer nacheinander aufzustellen. Die im Tunnel blitzen übrigens mit Infrarot, damit sie die Fahrer nicht erschrecken. Man merkt es also gar nicht. Ich bekomme dann eine Rechnung über 250,-Euro? Ich kann das irgendwie nicht glauben. Nichts genaues weiß ich aber nicht.
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13.10.2011, 22:49 #10ehemaliges mitgliedGast
Noch was zu der Sache mit dem anschließenden Vollgas: Ich meine gehört zu haben, dass dann der schlimmste Verstoß geahndet wird. Aber wie gesagt: nichts genaues...
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13.10.2011, 22:50 #11
Wenn du bei 80 mit 120 geblitzt wirst, ist schon nach dem ersten Blitzer der Lappen weg.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.10.2011, 22:53 #12
Also in einer dieser Sendungen, in denen sie in einem mit Radar ausgerüstetem Zivilwagen mitgefahren sind, haben die Polizeibeamten einem Fahrer zwei Anzeigen gegeben, da er einmal in einer Baustelle zu schnell war und dann noch mal später auf einem normalen geschwindigkeitsbegrenzten Stück der Autobahn. Dem Fahrer wurde gesagt, dass es zwei getrennte Verstöße waren.
Werner
"Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)
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13.10.2011, 22:57 #13ehemaliges mitgliedGast
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13.10.2011, 22:59 #14
Wirst Du da mit echten 40 zuviel geblitzt, stehen 120 € Bußgeld + 23,50 Verwaltungskosten + 3 Flenspunkte im Raum.
Werden die 80 mehrfach wiederholt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Bußgeldstelle von Tatmehrheit und ab dem dritten Schild evtl. von Vorsatz ausgeht. Bedeutet, dass Du 15 Punkte morgens auf dem Hin- und nochmal 15 Punkte abends auf dem Heimweg einfassen könntest.. plus Bußgelder, die bei mehreren Verstößen angemessen erhöht bzw. bei Vorsatz verdoppelt werden können..
Ist das zufällig der Rennsteigtunnel? Ich meine, dort wird sogar unsichtbar geblitzt.. dann kommen die Bescheide geballt nach 4 WochenCiao, Sascha
última estación - esperanza
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13.10.2011, 23:03 #15ehemaliges mitgliedGast
Ist der Rennsteigtunnel. Ich habe aber nichts zu befürchten, halte mich natürlich an die Schilder. War nur aus Interesse. Dann bekommt man das dann tatsächlich im Maxi-Menü. Krass.
Aber das kann ich doch dann anfechten. Gut, die Bußgeldstelle schickt das erst mal raus...
Geändert von ehemaliges mitglied (13.10.2011 um 23:05 Uhr)
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13.10.2011, 23:16 #16ehemaliges mitgliedGast
Vielleicht war mein Beispiel auch dumm gewählt. Wenn einer über 20km, 40 drüber ist, ist der imho unbelehrbar. Aber wenn ich mit 90 durchgehe, also 10 drüber, hätte ich ja beim einmaligen Blitzen gerade mal nen Zehner...
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13.10.2011, 23:32 #17
Hier, falls es dir noch nicht klar ist, am Besten passt wohl die Frage im vierten Link:
http://www.123recht.net/2-mal-auf-gl...__f161063.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme243...le4499466.html
http://www.radarforum.de/forum/lofiv...hp/t34907.html
http://www.grande-punto.de/t6974-3-m...zt-worden.html
Übrigens alles innerhalb von zwei Minuten hier gefunden.Geändert von paddy (13.10.2011 um 23:33 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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14.10.2011, 08:53 #18
Okay, dann hau' ich mal meinen Kenntnisstand raus:
Auch bei der Verfolgung von Bußgeldtatbeständen gibt es die Normen der "Tateinheit" und der "Tatmehrheit".
Tatmehrheit liegt dann vor, wenn die Fahrer-Einwirkung auf wesentliche Elemente der
Fortbewegung erneut oder wiederholt vorgenommen werden müssen.
Also: Dass erneute Beschleunigen, dass Passieren einer Kreuzung oder eines
Fußgängerüberweges, das Anhalten und Anfahren, kurz: Alles was einen neuen "Denkvorgang", im
Sinne einer "normalen" Fortbewegung eines Fahrzeugführers auslöst...führt zur Tatmehrheit und
wird einzeln verfolgt.
Das Aneinanderreihen mehrerer Kontrollgeräte hingegen, bei denen der Fahrer zwischen den
Messungen keine wesentliche Einwirkung mehr auf den Bewegungsvorgang nimmt oder nehmen
muss (z.B. reflexartig den Fuß vom Gaspedal nehmen..), ergeben eine Tateinheit und werden
insgesamt verfolgt.
Zum Tragen kommt dann allerdings der mit dem höchsten Bußgeld bewehrte Verstoß.
Ich habe die Sache wieder auf einen möglichst einfachen Nenner gebracht und hoffentlich verständlich formuliert.Geändert von Butch (14.10.2011 um 08:59 Uhr)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.10.2011, 09:11 #19
Rechne dir mal die Zeitersparnis bei 120 vs. 80km/h auf den 20km aus. Liegt bei (objektiv, nicht gefühlten) 5 Minuten. Wgen 10 Min/Tag würde ichs nicht drauf ankommen lassen.
Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias
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14.10.2011, 12:38 #20
M.E. nach dem ersten Blitzen alles unbestrafte Nachtaten, denn Du mustest ja entkommen
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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