Thomas,

ist so nicht richtig und zwar in keiner Weise.

- Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neupreis und schon gar nicht der LP. Er kann auch höher sein, aber auch geringer.

- Für eine YM gibt es nicht nur 5 %. Du willst doch Gewinn machen!

- Wenn die vorgeschlagene Entschädigung nicht reichen sollte, kann der VN diese ablehnen. Das VU kann Verkäufer finden oder erhöhen. Hier wurde, wie in so einem Fall
auch sinnvoll, sofort entschädigt, unabhängig von der Ersatzbeschaffung. Der Geschädigte selbst ist zufrieden!

- Der Versicherungsmensch taktiert hier und auch sonst nicht. Natürlich ist er vorbreitet. Natürlich will er sich nichts vormachen lassen. Fast alle Fälle von Grosschäden, von denen ich weiß, sind die Kunden mit der Leistung des Regulierers und der Entschädigung hoch zufrieden. Ich werte nur Fälle, bei denen vereinbarte Leistungen (Vers.- Su. und Wertsachen Entschädigungsgrenzen) mit dem Versicherungswert übereinstimmen und kein Betrug oder Betrugsversuch unternommen wurde.

- Ich bin weder zurückhaltend, noch ängstlich, sondern vom Fach, wie ich schon mehrfach bekannt gegeben habe.

- Zu dem letzten Satz, von wegen Praxis. Ich glaube nicht, dass Du mehrere Praxisfälle zu diesem Thema hast, warscheinlich gar keinen, sondern, man hört ja immer oder man weiss das halt. "Alle Rolexträger sind Zuhälter, alle Zahnärzte betrügen das Finanzamt, alle Ausländer sind krimminell, alle Versicherungen ..... , usw. usw."

Die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Vers, und VN gibts bei Kleinschäden, vor allem Haftpflicht (Brille, Videocamera, Laptop, usw). Eigenschäden werden gefälligkeitshalber von anderen auf sich genommen (Betrug) oder es war gar kein versicherter Schaden und wurde vom VN eben als solcher gesehen. Kaum einer der dann schimpft, gibt nachher seine Fehleinschätzung oder auch Fehlverhalten zu. Diese "Kleinschäden" machen den Bärenanteil aller Entschädigungen aus.

Schön, dass hier alles wieder gut geklappt hat,

viele Grüße Uwe

Ich habe übrigens nichts mit der Ergo zu tun, sind Konkurenz.