Der Abschluss einer Versicherung ist optional. Möglich sind Versicherungssummen bis 1 Mio (so kenne ich es, möglich ist ja bekanntlich alles).
In den AGBs heißt es, man muss Eigentümer der versicherten Sache sein. Ein Nachweis, was im Schießfach war ist nicht möglich. Nicht einmal die Bank darf dort hineinschauen. Einen Nachweis, dass du Eigentum an der Sache hattest, die du der Versicherung im Schadensfall meldest, muss also schon erbracht werden.
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Thema: So nicht!
Baum-Darstellung
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08.03.2011, 12:39 #11Grüße Michael

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