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  1. #21
    Freccione Avatar von orphie
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    ist es da auch egal ob man die Uhren/den Schmuck in einer Schublade hat oder im hauseigenen Tresor?

    mfG
    Alex
    liebe Grüße
    Alex

  2. #22
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Bei der "normalen" Hausratsversicherung muss man die Uhren und den Schmuck genau so wie andere wertvolle Dinge nicht besonders sichern. Ich kann meine teure Digitalkamera genau so rumliegen lassen wie die Rolex, wenn ich sie gerade nicht trage. Auch meine Hifi-Anlage muß ich nicht wegschließen, wenn ich mal gerade keine Musik höre, und auch das Bild an der Wand kann hängen bleiben. Dafür ist dann eben die Versicherungssumme insgesamt und die Summe für Schmuck noch mal extra begrenzt.
    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  3. #23
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Genau so wurde mir das auch mal seitens meiner Versicherung mitgeteilt.
    Dito - habe explizit nachgefragt. Stahluhr = "normal" (Zitat: "ob Fossil oder Breitling"), mit Gold nicht. Und natürlich schriftlich bestätigt... man weiß ja nie und in den VHB ists wirklich etwas unscharf definiert.
    Grüße, Manuel

  4. #24
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    Gast
    Verstehe ich das richtig:

    Eine Datejust wird aufgrund ihrer Edelmetall-Lünette zu den Wertgegenständen gezählt?
    Obwohl die Uhr zu 90% aus Stahl besteht?

    Oder geht es hier um Bicolor?

    Bitte klärt mich auf.

  5. #25
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    ist es da auch egal ob man die Uhren/den Schmuck in einer Schublade hat oder im hauseigenen Tresor?
    Wie Rainer schreibt, ist diese Summe begrenzt.
    Zwei oder drei Rolex-Uhren müssen nicht extra gesichert werden.
    Anders sieht es aber aus, wenn der Wert der Uhren im hohen sechs- oder gar siebenstelligen
    Bereich liegt. Da geht dann ohne Tresor nichts mehr - und der Versicherungsbeitrag geht
    trotzdem rauf.

    Gruß
    Andreas

  6. #26
    Freccione Avatar von rudi
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    Hallo habe heute die Bestättigung bekommen, Stahluhren sind Wertsachen! Ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden.
    Gruß Rudi

  7. #27
    Freccione Avatar von orphie
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    lt. meinem Versicherungsvertreter müssen alle Wertgegenstände (außer Bilder und Möbel), und auch Geld ab einem Wert von 750€ verperrt werden. Wo das passiert ist egal (Tresor, Schrank, Lade,...). Hab damals nachgefragt weil ich einen Teil meiner Uhrensammlung in einer Vitrine ausstellen wollte

    mfG
    Alex
    liebe Grüße
    Alex

  8. #28
    Deepsea Avatar von rainer07
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    docjoe: Meine jedenfalls war eine 16013 mit Jubi-Band, also etwas mehr Gold als nur die Lünette.
    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  9. #29
    Ich habe bei meiner Hausratversicherung die Versicherungssumme erhöht, sowie die Erstattungsgrenze für Wertsachen auf das Maximum (50% der Versicherungssumme) erhöhen lassen. Alle meine Uhren sind in einer Einzelwertaufstellung der Versicherung gemeldet und gelten damit als Wertsachen.
    Gruß

    Erwin

  10. #30
    Air-King
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    bei der huk liegt die vers. summe für schmuck und bares bei 30% der gesamtsumme.
    soll heißen: 100000 vers. summe für euren hausrat...30000 für schmuck und ührchen...

  11. #31
    Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.
    Gruß

    Erwin

  12. #32
    Freccione Avatar von rudi
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    Ich denke, daß kommt auf die jeweilige Versicherung an, orginal Text Versicherungsmakler:

    vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
    solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
    Wertsachen.
    Gruß Rudi

  13. #33
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Habe jetzt auch mal bei der Fachabteilung der Württembergischen nachgefragt, hochwertige Uhren sind immer Wertsachen-->Schmuck.

  14. #34
    Milgauss
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    Ihr Lieben,

    2 Tage war ich nicht da und es geht hier drunter und drüber.

    Bitte nicht verwechseln Wertsachen und wertvolle Dinge, die ich in der Einzelaufstellung aufführe (über 5.100,- EUR). Des weiteren nicht verwechseln Wertsachen (alle in meinem ersten Beitrag aufgefürten) und den Wertsachen, die der Katagorie "Schmuck, Sachen aus Gold und Platin, Münzen, Briefmarken, ... " angehören.

    Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen an sich, können in der Höhe vereinbart werden (in % der Versicherungssumme). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen ausserhalb von geeigneten Stahlschränken, z.B. für Schmuck,....., sind fix und in den jeweiligen VHB festgelegt. ZB VHB 2008, 20.000,- EUR.

    Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!

    Verwechslungsgefahr, auch bei der Anfrage bei seinem Berater besteht ggf. darin, dass alle "wertvolle" Sachen ab 5.100,- EUR einzeln aufgeführt werden sollen, natürlich auch Rolex Stahluhren.

    Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.); alte Bücher, unabhängig vom Wert, über 100 Jahre alt (Wertsachen - Antiquitäten - allgem.); Wertvoller Flügel/ Klavier für 40.000,- EUR (keine Wertsachen);
    Handgeknüpfter Teppich für 500,- EUR (Wertsachen - Teppiche - allgem.);
    Daytona Stahl Wert 9.000,- (keine Wertsachen);
    DJ st./g Wert 2.500,- (Wertsachen - Schmuck - bes.)
    Sammelfiguren aus gegossenem Silber Wert 100,- EUR (Wertsachen - sonst. - allgem.)

    Nicht der Wert bestimmt, ob es zu den Wertsachen gehört, sondern eben zu welcher Art von versicherten Gegenständen es gehört. Dies wird besonders deutlich bei den Ohrsteckern für 30,- EUR und dem Flügel für 40.000,- EUR. Gleiches gilt auch für wertvolle HiFi Anlage, Fotoausrüstung, Modelleisenbahn, usw.

    Wenn es dann eine Wertsache ist, dann entscheidet die Kategorie darüber, ob besondere Entschädigungsgrenzen ausserhalb von anerkannten Stahlschränken gelten.

    Dise sind für Bargeld, je nach VHB 1.000,- EUR; für Urkunden 2.500,- EUR; für Schmuck, Sachen aus Gold und Platin,....) 20.000,- EUR.

    Der Stahlschrank (Tressor) muß bestimmte Anforderungen erfüllen.
    Alle Einzelgegenstände mit einem Versicherungswert von über 5.100,- EUR sind einzeln aufzuführen (Einzelaufstellung)

    Und jetzt kommt etwas, was ich bisher noch nicht geschrieben habe: die Versicherung, kann jetzt auf Grund der gemachten Angaben, besondere Anforderungen an die Sicherungsvorrichtungen stellen. Z.B. Alarmanlagen, Meldeanlagen, Stahlschränke, Sprinkleranlagen, Vergitterungen, usw, abhängig von den Werten. Hierbei können auf Grund des hohen Gesamtwertes auch Stahlschränke für die Rolex Stahluhren gefordert werden. Das kann aber auch Puppensammlungen, Eisenbahnen oder sonstige Sachen betreffen.

    Hier wird individuell entschieden, deshalb ruhig bei mehreren anfragen. Hier geht es sicher nicht nur um den Preis, sondern besonders um Deckungszusagen und Sicherungsanforderungen. Wer sich an abgemachtes hält, ist immer auf der sicheren Seite.

    Probleme gibt es immer dann, wenn aus welchem Grund auch immer, vorher von etwas anderem ausgegangen war, als es eben in den Bedingungen steht, bzw. eben angegeben war.

    So viel wollte ich gar nicht schreiben, die Tippfehler überlasse ich dem ehrlichen Finder.

    LG Uwe

    Achtung, irgend ein Tressor muss das nicht erfüllen.

  15. #35
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    uwe, danke für die detaillierte Auskunft. Unterschreibe ich alles bis auf die Aussage mit den Stahluhren.

    ich hatte heute mit der Schadensabteilung eines großen Versicherers aus München kontakt. Aussage Schadensabteilung- eine Rolex ist immer eine Wertsache, egal ob aus Stahl oder Gold
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  16. #36
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    In Summe kann sich trotzdem glücklich schätzen, wenn man eine Versicherung hat, bei der Stahluhren nicht als Wertgegenstand zählen.
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen

    ...
    Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!

    ...
    Habe das oben so gemeint, wie geschrieben. Es gibt leider genug Versicherer, welche zumindest die Auflagen von Wertsachen auch auf Stahl Rolex übertragen. Insofern ist dieser Punkt individuell bei dem jeweiligen Versicherer nachzufragen. Meine vohergehende Versicherung hatte mir auf meine Anfrage (mit Bild) geantwortet, daß sie mir nahelegen ein anderes Unternehmen zu suchen, da sie das Risiko nicht haben wollten. Und habe ich als Hausrat bei einem anderen Versicherer drin.

    Edit: Deshalb würde so eine pauschale Aussage nicht unkommentiert lassen und jeden inviduell prüfen lassen, sofern Bedarf besteht.
    Geändert von AndreasL (01.03.2011 um 20:04 Uhr)

  17. #37
    ehemaliges mitglied
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    Die Uhren um die es hier geht fallen wie von mir oben schon geschrieben unter den Überbegriff Wertsachen in die Untergruppe Schmuck, egal welches Material.
    Außer es handelt sich um eine Plastikuhr, die läuft dann unter normalem Hausrat.
    (Quelle: Fachabteilung Sachschaden Württembergische)

  18. #38
    Milgauss
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    Hallo Tom,

    da man alle Sachen über 5.100,- EUR einzeln aufführt, kann die Versicherungsgesellschaft, wie geschrieben, Stellung beziehen. Dabei kann Sie weitergehende Anforderungen stellen oder sogar ablehnen. Gemäß den Versicherungsbedingungen sind Uhren kein Schmuck, hiervon kann auch nicht für eine bestimmte Marke abgewichen werden, vor allem ohne diese zu benennen. Das wäre ja nochmal schöner.

    Viele Versicherungen lehnen z.B. Kaskoversicherungen für Harlay Davidson oder auch für Porsche u.ä. ab. Das ist nicht in den Versicherungsbedingungen festgelegt, sondern obliegt dan Annahmerichtlinien der Gesellschaft. Deshalb sauber die Einzelaufstellung erstellen und abwarten was passiert.

    Wenn ich übrigens die Einzelaufstellung versäumt habe, dann kann mir im Schadensfall eine Obliegenheitsverletzung geltend gemacht werden. Diese kann, Kausalität vorausgesetzt, die Regulierung mindern (bis auf 0).

    Eine Anmerkungeng zum Schluß: die allermeisten HSR- Versicherungen im Normalgeschäft, werden ohne Einzelaufstellung und irgend welche Besonderheiten abgeschlossen. Fast alle Berater sind spontan mit diesen speziellen Fragen überfordert. Er sollte sich die Zeit nehmen und bekommen, alles richtig zu erfragen.

    LG Uwe

  19. #39
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    Michael
    Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden
    EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt

    LG
    Frank
    LG Frank

  20. #40
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    ich glaube jetzt ist alles gesagt
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

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