Um wirklich sicher zu gehen würde meine Wertsachen in der Hausratversicherung erhöhen lassen. In den meisten Bedingungen der Versicherer sind 20 oder 25% der Versicherungssumme versichert. Die Vers.summe setzt sich meistens aus 650€xqm zusammen. In wie weit die Uhren zu Schmuck bzw. ,,normalen" Hausrat zählen entnimmst du am Besten deinen Bedingungen, diese können nämlich große Unterschiede von billigen Direktversicherern zu Service Versicherern aufweisen. Eventuell muss ein Wertschutzschrank eingebracht werden.
Also am besten mal die Bedingungen studieren und schauen was genau zu Schmuck drin steht.
gruß Nico
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26.02.2011, 19:42 #1Air-King
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26.02.2011, 20:25 #2Milgauss
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Hallo Andreas, liebes Forum,
nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann übrigens bei jeder Vericherung erhöht werden, auch auf 50% und mehr. Unterschiedlich sind auf jeden Fall die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Vor allem bei höheren Werten ist es wichtig und richtig, bei mehreren Versicherungen anzufragen und dabei exakt die Gegenstände aufzuführen. So ist man im Schadensfall auch immer auf der sicheren Seite. Alarm- und Meldeanlagen werden aber erst bei deutlich höheren Summen verlangt.
An ein Bankschließfach könnte ich mich auch nur sehr schwer gewöhnen. Da muss ich ja den Uhrwechsel vorplanen und mal kurz "begrabschen" geht auch nicht.
LG Uwe
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26.02.2011, 20:37 #3Milgauss
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Sollte an Michael und nicht an Andreas gerichtet sein. Kann nicht mehr geändert werden, sorry.
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27.02.2011, 11:47 #4PREMIUM MEMBER
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So banal es klingt, man sollte sich den Einschluss der Uhren in den Vertrag, KP und Seriennummer, schriftlich bestätigen lassen.
Dazu Bilder der Uhren und Eigentumsnachweise. Ohnehin sollten Uhren und Zertis getrennt aufbewahrt werden.
Auch liegen zwischenzeitlich m.E. wieder neue Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung vor, Stand 2010.
Goldanteil = Wertsache, stimmt so schon, erstreckt sich damit u.a. auch auf Füllfederhalter und Feuerzeuge. Zumindest wird so durch freie Gutachter für Gesellschaften reguliert. OB diese Regulierungspraxis in Sach-Schaden wiederum dem entspricht, was dem Kunden durch Aussendienst und Innendienst bei NEUabschluss gesagt wird, tja, ist zu hoffen..Jede weitere pauschalierende Aussage zu Rolex-Uhren und Hausratversicherung sollte mit Vorsicht zu betrachten sein.
Bereits die Aussage Rolex Stahl = normaler Hausrat birgt Potential, wo fängt Schmuck an, wo hört er in der Auslegung auf.
Auch Vers.Bedingungen bedürfen der Auslegung.
Zumeist wird Auskunft von Menschen erteilt, die schon gleich beim Einstieg - Frage zu Rolex-Uhren - sachlich aussteigen, was nicht schlimm ist, aber eben versicherungstechnisch nicht unerheblich ist.
LG FrankLG Frank
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27.02.2011, 12:09 #5Explorer
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Hallo Uwe,
sorry, da habe ich wohl beim Satzbau etwas geschludert: Die Versicherungsgrenze von 30 % sollte sich in meiner Darstellung natürlich auf ALLE Wertgegenstände in der Wohnung/im Haus beziehen, die 30-Kiloeuro-Grenze ausschließlich auf Wertsachen, die nicht in Stahlschränken gelagert werden.
Hier muss man in der Tat sehr genau aufpassen, denn selbst wenn man die Gesamtversicherungssumme für den Hausrat weit hochschraubt, greifen die höheren Versicherungsleistungsgrenzen für Wertgegenstände auch nur dann, wenn sie in der Wohnung nicht sämtlich "frei zugänglich" sind. Soll heißen: Hat man eine Gesamtversicherungssumme von z.B. 150 Kiloeuro bei einer 30%-Versicherungsgrenze für Wertgegenstände vereinbart, dann zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht bis zu 45 Kiloeuro (= 30% von 150 Kiloeuro), sondern höchstens bis 30 Kiloeuro für Wertgegenstände, die außerhalb von entsprechenden (doppelwandigen) Stahlschränken aufbewahrt werden.
Danke für die Klarstellung.
Viele Grüße
Michael
Frank: Die Aussage, dass Armbanduhren aus Stahl definitiv zum normalen Hausrat gehören, wurde mir von mehreren Hausratversicherungsanbietern bestätigt.
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28.02.2011, 20:25 #6Air-King
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bei der huk liegt die vers. summe für schmuck und bares bei 30% der gesamtsumme.
soll heißen: 100000 vers. summe für euren hausrat...30000 für schmuck und ührchen...
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28.02.2011, 20:31 #7Date
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Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.
Gruß
Erwin
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28.02.2011, 21:39 #8
Ich denke, daß kommt auf die jeweilige Versicherung an, orginal Text Versicherungsmakler:
vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
Wertsachen.Gruß Rudi
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01.03.2011, 20:37 #9PREMIUM MEMBER
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Michael
Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden
EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt

LG
FrankLG Frank
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02.03.2011, 21:38 #10Explorer
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Frank
Ich mache es mir hier einfach: Ich schaue mir den genauen Wortlaut meines eigenen Versicherungsvertrages sowie die zugehörigen Versicherungsbedingungen (VHB inklusive Ergänzungen durch den Versicherer aufgrund von Leistungsverbesserungen) an. Die dortige Aufzählung der Wertsachen ist abschließend und verbindlich. Das hat Uwe dankenswerterweise sehr detailliert ausgeführt.
Im Streitfall darf sich dann ggf. die "Abteilung Rechtschutzversicherung" mit der "Abteilung Hausratversicherung" herumprügeln.
Viele Grüße
Michael
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28.02.2011, 11:16 #11
ist es da auch egal ob man die Uhren/den Schmuck in einer Schublade hat oder im hauseigenen Tresor?
mfG
Alexliebe Grüße
Alex
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28.02.2011, 13:30 #12Yacht-Master
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Wie Rainer schreibt, ist diese Summe begrenzt.
Zwei oder drei Rolex-Uhren müssen nicht extra gesichert werden.
Anders sieht es aber aus, wenn der Wert der Uhren im hohen sechs- oder gar siebenstelligen
Bereich liegt. Da geht dann ohne Tresor nichts mehr - und der Versicherungsbeitrag geht
trotzdem rauf.
Gruß
Andreas
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28.02.2011, 13:05 #13
Bei der "normalen" Hausratsversicherung muss man die Uhren und den Schmuck genau so wie andere wertvolle Dinge nicht besonders sichern. Ich kann meine teure Digitalkamera genau so rumliegen lassen wie die Rolex, wenn ich sie gerade nicht trage. Auch meine Hifi-Anlage muß ich nicht wegschließen, wenn ich mal gerade keine Musik höre, und auch das Bild an der Wand kann hängen bleiben. Dafür ist dann eben die Versicherungssumme insgesamt und die Summe für Schmuck noch mal extra begrenzt.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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28.02.2011, 13:36 #14
Hallo habe heute die Bestättigung bekommen, Stahluhren sind Wertsachen! Ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Gruß Rudi
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28.02.2011, 13:50 #15
lt. meinem Versicherungsvertreter müssen alle Wertgegenstände (außer Bilder und Möbel), und auch Geld ab einem Wert von 750€ verperrt werden. Wo das passiert ist egal (Tresor, Schrank, Lade,...). Hab damals nachgefragt weil ich einen Teil meiner Uhrensammlung in einer Vitrine ausstellen wollte
mfG
Alexliebe Grüße
Alex
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28.02.2011, 17:46 #16
docjoe: Meine jedenfalls war eine 16013 mit Jubi-Band, also etwas mehr Gold als nur die Lünette.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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28.02.2011, 19:49 #17Date
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Ich habe bei meiner Hausratversicherung die Versicherungssumme erhöht, sowie die Erstattungsgrenze für Wertsachen auf das Maximum (50% der Versicherungssumme) erhöhen lassen. Alle meine Uhren sind in einer Einzelwertaufstellung der Versicherung gemeldet und gelten damit als Wertsachen.
Gruß
Erwin
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01.03.2011, 18:19 #18Milgauss
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Ihr Lieben,
2 Tage war ich nicht da und es geht hier drunter und drüber.
Bitte nicht verwechseln Wertsachen und wertvolle Dinge, die ich in der Einzelaufstellung aufführe (über 5.100,- EUR). Des weiteren nicht verwechseln Wertsachen (alle in meinem ersten Beitrag aufgefürten) und den Wertsachen, die der Katagorie "Schmuck, Sachen aus Gold und Platin, Münzen, Briefmarken, ... " angehören.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen an sich, können in der Höhe vereinbart werden (in % der Versicherungssumme). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen ausserhalb von geeigneten Stahlschränken, z.B. für Schmuck,....., sind fix und in den jeweiligen VHB festgelegt. ZB VHB 2008, 20.000,- EUR.
Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!
Verwechslungsgefahr, auch bei der Anfrage bei seinem Berater besteht ggf. darin, dass alle "wertvolle" Sachen ab 5.100,- EUR einzeln aufgeführt werden sollen, natürlich auch Rolex Stahluhren.
Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.); alte Bücher, unabhängig vom Wert, über 100 Jahre alt (Wertsachen - Antiquitäten - allgem.); Wertvoller Flügel/ Klavier für 40.000,- EUR (keine Wertsachen);
Handgeknüpfter Teppich für 500,- EUR (Wertsachen - Teppiche - allgem.);
Daytona Stahl Wert 9.000,- (keine Wertsachen);
DJ st./g Wert 2.500,- (Wertsachen - Schmuck - bes.)
Sammelfiguren aus gegossenem Silber Wert 100,- EUR (Wertsachen - sonst. - allgem.)
Nicht der Wert bestimmt, ob es zu den Wertsachen gehört, sondern eben zu welcher Art von versicherten Gegenständen es gehört. Dies wird besonders deutlich bei den Ohrsteckern für 30,- EUR und dem Flügel für 40.000,- EUR. Gleiches gilt auch für wertvolle HiFi Anlage, Fotoausrüstung, Modelleisenbahn, usw.
Wenn es dann eine Wertsache ist, dann entscheidet die Kategorie darüber, ob besondere Entschädigungsgrenzen ausserhalb von anerkannten Stahlschränken gelten.
Dise sind für Bargeld, je nach VHB 1.000,- EUR; für Urkunden 2.500,- EUR; für Schmuck, Sachen aus Gold und Platin,....) 20.000,- EUR.
Der Stahlschrank (Tressor) muß bestimmte Anforderungen erfüllen.
Alle Einzelgegenstände mit einem Versicherungswert von über 5.100,- EUR sind einzeln aufzuführen (Einzelaufstellung)
Und jetzt kommt etwas, was ich bisher noch nicht geschrieben habe: die Versicherung, kann jetzt auf Grund der gemachten Angaben, besondere Anforderungen an die Sicherungsvorrichtungen stellen. Z.B. Alarmanlagen, Meldeanlagen, Stahlschränke, Sprinkleranlagen, Vergitterungen, usw, abhängig von den Werten. Hierbei können auf Grund des hohen Gesamtwertes auch Stahlschränke für die Rolex Stahluhren gefordert werden. Das kann aber auch Puppensammlungen, Eisenbahnen oder sonstige Sachen betreffen.
Hier wird individuell entschieden, deshalb ruhig bei mehreren anfragen. Hier geht es sicher nicht nur um den Preis, sondern besonders um Deckungszusagen und Sicherungsanforderungen. Wer sich an abgemachtes hält, ist immer auf der sicheren Seite.
Probleme gibt es immer dann, wenn aus welchem Grund auch immer, vorher von etwas anderem ausgegangen war, als es eben in den Bedingungen steht, bzw. eben angegeben war.
So viel wollte ich gar nicht schreiben, die Tippfehler überlasse ich dem ehrlichen Finder.
LG Uwe
Achtung, irgend ein Tressor muss das nicht erfüllen.
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01.03.2011, 20:02 #19
Habe das oben so gemeint, wie geschrieben. Es gibt leider genug Versicherer, welche zumindest die Auflagen von Wertsachen auch auf Stahl Rolex übertragen. Insofern ist dieser Punkt individuell bei dem jeweiligen Versicherer nachzufragen. Meine vohergehende Versicherung hatte mir auf meine Anfrage (mit Bild) geantwortet, daß sie mir nahelegen ein anderes Unternehmen zu suchen, da sie das Risiko nicht haben wollten. Und habe ich als Hausrat bei einem anderen Versicherer drin.

Edit: Deshalb würde so eine pauschale Aussage nicht unkommentiert lassen und jeden inviduell prüfen lassen, sofern Bedarf besteht.Geändert von AndreasL (01.03.2011 um 20:04 Uhr)
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02.03.2011, 11:53 #20GMT-Master
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Datejust mit Weißgoldlünette zu Wertsachen zählt, die wesentlich teurere StahlD aber nicht. Leider konnte ich aber noch kein Gerichtsurteil finden, das sich mit dieser Problematik befasst. Im Schwintowski VVG Kommentar steht hierzu, dass mithilfe der einschränkenden Auslegung bestimmt werden muss, ob es sich um eine Wertsache handelt (Anh. 1 Rn. 113).
Hierzu steht im Schwintowski, dass offensichtlich nicht besonders wertvolle Sachen nicht unter die Entschädigungsgrenze fallen (gleiche Fundstelle wie oben).Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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