Ich nehme stark an, dass es sich nur um ein Verständnisproblem handelt.
Siehe hierzu:
weiter:§ 29 Tilgung der Eintragungen StVG
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1.
zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,
Deine 2004er Punkte verjähren also 2014.§ 29 Abs. 6 StVG
Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.
Warum Deine 2005er Punkte nicht verjährt sind, verstehe ich nicht, 2011 müssten sies auf jeden Fall sein. Ggfs. sind sie wg. der Überliegefrist noch gespeichert, aber bereits tilgungsreif?
Oder möglicherweise gilt die 2 Jahre Regel (beim fehlenden Hinzukommen weiterer Punkte) nicht, wenn Punkte aus einer Straftat bestehen? Wobei ja die Tilgungsfrist der Punkte aus einer Straftat schon lang genug ist und das Punktekonto auf lange Sicht stark schmälert)
Vielleicht kann jemand anderes ja genaueres dazu sagen.
edit:Bernie
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23.02.2011, 17:15 #5ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (23.02.2011 um 17:17 Uhr)
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