Zitat Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
was mich komplett irritiert ist das Wort "begangen" in dem zweiten Zitat. Ich verstehe das so: normalerweise zählt die Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren und erstmal ungeachtet der Frage wann sie genau beginnt (Tat oder Eintragung) - danach sind die Punkte halt weg (erstes Zitat).

Aber dann heißt es eben "wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird" - dann wäre also für die mindestens zweite Tat der Tatzeitpunkt relevant. Dann macht auch die Überleigefrist Sinn, denn wenn es die nicht gäbe wären die alten Punkte zwischen Tat und Eintragung ja evtl. schon gelöscht...?

Heute begreife ich das eh nicht mehr, angenehme Nacht
Du hast es doch begriffen!