online geht meines Wissens nicht
ich meine, dass Du da wieder auf den guten alten Papier-MB angewiesen bist.
in welchem Bundesland wohnst Du ?
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23.02.2011, 09:47 #1
Mahnbescheid in Spanien, wie?
Hallo,
kann mir einer sagen, ob man einen Mahnbescheid nach Spanien auch online veranlassen kann?
Hat einer Erfahrung damit?
Danke
ManuelViele Grüße, Manuel
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23.02.2011, 12:41 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.02.2011, 12:42 #3
lies mal:
http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html
und hier noch mal die offizielle Seite der Mahngerichte:
http://www.mahngerichte.de/verfahren.../agausland.htm
hmmm -.. ich bin wohl zu lange raus aus dem Geschäft
ist Online wohl nun doch möglich - zumindest in NRW
Zitat bei der Hilfe:
Antragsgegner im Ausland
Hat der Antragsgegner seinen Sitz im Ausland, so geben Sie bitte das korrekte Auslandskennzeichen an.
Sollte die Postleitzahl Buchstaben enthalten und/oder mehr als 5 Stellen haben, so geben Sie bitte im Feld Postleitzahl '00000' an und im Feld Ort die Postleitzahl und die Ortsbezeichnung.
Da das Prozessgericht bei Antragsgegnern im Ausland nicht vorbelegt werden kann, müssen Sie später in der Datenübersicht ein Prozessgericht angeben. Wenn Ihnen die Adresse des Prozessgerichtes unbekannt ist, können Sie unter http://www.prozessgerichte.de nachschlagen.Geändert von Insoman (23.02.2011 um 12:46 Uhr)
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.02.2011, 13:26 #4
Danke, Stefan!
Werd da nicht so richtig schlau draus. Hab mir das auch schon reingezogen.
Da der Schuldner aber wohl noch solvent ist, werde ich das glaube ich einfach einen Anwalt in Madrid regeln lassen.Viele Grüße, Manuel
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23.02.2011, 13:52 #5
das ist natürlich die allerbeste Alternative
und eventuell auch wesentlich effektiver
Du kannst bei einem Auslands MB mit wesentlich erhöhten Zustellungskosten rechnen.
Spanien war zu meiner Zeit kostenmäßig im Mittelfeld - besonders abgehoben waren Frankreich und die Niederlande - heftig heftig heftig
und wenn der Knabe dann noch widerspricht bist Du ohnehin in einem Klageverfahren welches am Orte des Schuldners zu führen ist ( es sei denn BB mit entsprechender Gerichtsstandvereinbarung) - warum dann also nicht gleich von Anfang an das Ganze in Spanien regelnGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.02.2011, 13:54 #6
Du könntest den Mahnbescheid auch an das für Dein Bundesland zuständige Mahngericht übermitteln.
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23.02.2011, 13:56 #7
ja, das war Plan B, wir haben eigentlich in den AGB Ravensburg als Gerichtsstand vereinbart. Aber ich glaube ich mache mir da keinen Stress, das soll der Anwalt direkt machen.
Wenn Geld da ist, wovon ich ausgehe, darf der Schuldner ohnehin den Anwalt zahlen...Viele Grüße, Manuel
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24.02.2011, 13:58 #8ehemaliges mitgliedGast
Manuel, mach nicht lange rum und such dir einen möglichst nah am Wohnort des Schuldners ansässigen deutschsprachigen RA. Der soll es erledigen, basta.
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