Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
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Thema: Mahnbescheid Einspruch
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09.02.2008, 10:07 #1
Mahnbescheid Einspruch
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich hatte einem Kunden einen Mahnbescheid über meinen Anwalt zukommen lassen. Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat, wegen einer verkehrter Anrede.
Der Kunde heißt Herr Conny **** mein Anwalt hat dem Gericht "Frau Conny ***) mitgeteilt . Ist das ein Grund für einen Einspruch? Wenn er damit die Zahlung unterbinden wollte ,wäre es ja klüger gewesen nur einen Einspruch ohne Erklärung zu machen ? Jetzt weiß Ich ja den Grund und mein Anwalt kann einen neuen Mahnbescheid einreichen.
Meine Frage! Wäre er bei einer Gerichtsverhandlung mit durch gekommen? Weil es ja ein Verfahrensfehler durch die nicht korrekte Anrede war ?
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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09.02.2008, 10:16 #2
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RE: Mahnbescheid Einspruch
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09.02.2008, 10:31 #3
RE: Mahnbescheid Einspruch
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Wegen eines Verfahrensfehler.
Kann das so aber gar nicht glauben.
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09.02.2008, 10:42 #4
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RE: Mahnbescheid Einspruch
Ein neuer Mahnbescheid würde das Problem im Vorfeld lösen und ihn ärgern
, aber dann legt er unbegründeten Einspruch ein. Wenn er PLEITE ist dann kannst Du dir die Mühe sowieso sparen.
Beweislast und Kosten warten erst mal auf den der in den Ring steigt.
In Deutschland geht es Schuldnern besser als Gläubigern.
Zur Geschichte deines Freundes:
Wenn jemand Einspruch gegen einen MB einlegt kann man aus diesem doch nicht Vollstrecken?????
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09.02.2008, 11:15 #5
RE: Mahnbescheid Einspruch
Hab mich gerade auch mal belesen. Dank Internet gibt das ja so schöne Seiten zum lesen.
Da sieht man wieder das Leute einfach um mit reden zu können , geistigen Dünnschiß von sich geben.
Mostwanted Dankeschön erst mal für deine Info
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09.02.2008, 11:16 #6
Das ist das Problem an derartigen Bescheiden - wers drauf anlegt, wird immer was finden. Dadurch wird das Verfahren allerdings nur verzögert - was ja schon lästig genug ist. Der Einspruch ist legitim, schließlich ist der Bescheid so nicht korrekt.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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09.02.2008, 11:21 #7Original von Donluigi
Das ist das Problem an derartigen Bescheiden - wers drauf anlegt, wird immer was finden. Dadurch wird das Verfahren allerdings nur verzögert - was ja schon lästig genug ist. Der Einspruch ist legitim, schließlich ist der Bescheid so nicht korrekt.
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09.02.2008, 11:22 #8
Tjo, wers drauf anlegt, kommt durch damit. Solche Leute bekommen aber beizeiten Magengeschwüre und/oder irgendwann mal eine aufs Maul.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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09.02.2008, 11:28 #9
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Ärgerlich, vor allem dein Anwalt.
Dirk
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09.02.2008, 11:31 #10Original von buchfuchs1
Ärgerlich, vor allem dein Anwalt.
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09.02.2008, 11:34 #11
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Kostet dich nur Zeit und Nerven.
Deswegen eben ärgerlich.Dirk
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09.02.2008, 11:52 #12
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diese Leute haben im Normalfall bereits einen Offenbacher ----- und mit einer vollstreckbaren Ausfertigung kann man sich in der Regel den Popo
putzen........
und irgendwann geht er in Insolvenz + ist eines Tages schuldenfrei
in der Zwischenzeit gehört der Porsche oder die Goldkette, die er gerade benützt, seiner alten, Freundin, Sohn, Kumpel etc. ......
fazit: einfach nichts herausgeben!!!!!!! nicht mal eine benützte Zahnbürste
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09.02.2008, 12:29 #13
Meine bei dem Zwegat oder wie der heißt auch mal sowas gesehen zu haben. Da kam auch ein Mahnbescheid und dort war auch was beim Namen verkehrt. Und er meinte dann einen Einspruch ein zulegen weil Sie das ja gar nicht sind.
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09.02.2008, 12:35 #14Original von Donluigi
Tjo, wers drauf anlegt, kommt durch damit. Solche Leute bekommen aber beizeiten Magengeschwüre und/oder irgendwann mal eine aufs Maul.*** Gruß, Fabian ***
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09.02.2008, 12:41 #15
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Original von Zarathustra
Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... gebenDirk
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09.02.2008, 12:49 #16
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Original von buchfuchs1
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Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
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09.02.2008, 12:57 #17
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Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
als so einen armen Wixer der nie zahlt
Gruß GreenwichGreenwich
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09.02.2008, 13:07 #18
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Gruß Greenwich
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09.02.2008, 13:21 #19
Na, habt Ihr Spaß
Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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09.02.2008, 13:22 #20
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Nur Rotznasen unterwegs.
Dirk
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