ich würde die miete erhöhenaber nur bei dem
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24.11.2010, 15:44 #1
Nebenkostenabrechnung um 3 Euro falsch
Freunde,
eine Geschichte aus dem Leben. Und lustig wenn´s nicht so traurig wäre:
Ich habe eine Nebenkostenabrechnung erstellt und ein rechtsschutzversicherter Mieter hat die Nebenkostenabrechung von einem Anwalt prüfen lassen.
Tatsächlich ist meine Nebenkostenabrechnung um den gigantischen Betrag von € 3,13 (kein Witz!!!) falsch.
Ich habe ein Ersatzteil für das Tiefgaragentor auf alle Wohnungen umgelegt obwohl der Mieter (als einziger) keinen Stellplatz gemietet hat. Mein Fehler, darüber brauchen wir nicht reden.
Ergänzende Info: Die gesamte Nebenkosten belaufen sich auf ca. € 4.000,00,
Nachzahlung des Mieters ca. € 1.000,00.
Jetzt aber zur eigentlichen Sache:
Da die Abrechnung falsch ist muss ich die kompletten Anwaltskosten von ca. € 600,00 bezahlen
(Streitwert ergibt sich aus der kompletten Nebenkostensumme, abgerechnet wurde nach RVG).
Und genau da - ich hoffe auf breites Verständnis - könnte ich ziemlich ungebremst vor die Wand laufen.
Hier, den gibts ja wieder:
Meine Frau (zwar Rechtsanwältin, aber kein Experte auf diesem Gebiet) sagt ich müsse zahlen. Keine Chance da raus zu kommen, Verhältnismäßigkeit, etc. gibt´s in diesem Fall nicht.
Frage an die Experten mit der Bitte um eine zweite Meinung:
Ist das wirklich so??? Wegen 3 Euro??? Keine Chance das nicht zahlen zu müssen???
Dank Euch für Input.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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24.11.2010, 15:46 #2
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24.11.2010, 15:47 #3
Hat der Mieter zuvor bei Dir reklamiert oder ist er gleich zum Anwalt gerannt?
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 15:52 #4
Ahhhh, eine Geschichte wie ich sie liebe.....tut mir leid, Charly. Entmiete alle anderen Wohnungen und mach ein Asylantenwohnheim rein... :-)
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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24.11.2010, 15:53 #5
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24.11.2010, 15:55 #6
wenn kein ausweg: freundliches gespräch und auf halbehalbe einigen?
mal im ernst: welchen verdachtsmoment hatte er denn, wenn das ergebnis zwar falsch, aber sich als lächerlich bestätig?
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24.11.2010, 15:55 #7
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Themenstarter
Er hat mir gesagt dass er keine Ahnung hat, aber dafür eine Rechtsschutzversicherung.
Deshalb möchte er die Nebenkostenabrechnung von einem Fachmann überprüfen lassen.
Ich habe ihm gesagt er soll machen was er für richtig hält.
Und damit war die Sache - bis zum Erhalt der Rechtsanwaltsrechnung - für mich durch.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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24.11.2010, 15:57 #8
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Naja, wenn deine Frau sagt, dass das so ist, dann wirds stimmen - leider.
Dirk
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24.11.2010, 15:57 #9
Auch dieser Anwalt mag sich täuschen...Forderung ablehnen...Nebenkosten anmahnen und ggf Klage abwarten!
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 15:58 #10
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LOL Stephen, das machts ja noch schlimmer.
Charly sagt ja, dass die Forderung berechtigt ist.Dirk
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24.11.2010, 15:59 #11
was micht stört ist, die berechnung der 600 auf basis der gesamtrechnung und nicht seinem anteil.
klingt schon mal deppert.
äh, hast du als vermieter nicht ne art gegenversicherung für solche forderungen?
gibts doch (oder?)?
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24.11.2010, 16:00 #12
Auftraggeber des Anwalts war ja der Mieter...dh imho muss er den bezahlen! Und dann kann der Mieter versuchen das Geld bei Dir zu holen....ich würde es auf ne Klage ankommen lasssen!
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 16:01 #13
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24.11.2010, 16:02 #14
Darf ein Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht von einem Anwalt überprüfen lassen?
Wäre die Abrechnung korrekt gewesen, gäbe es keine Anwaltsrechnung.
Das ist ja auch für den Mieter sicher nicht angenehm.
Ärgerlich ist in diesem Fall aber am ehesten die Regelung für die Berechnung der Anwaltsgebühr.
Es tut mir trotzdem leid für dich Charly.Geändert von OrangeHand (24.11.2010 um 16:04 Uhr)
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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24.11.2010, 16:03 #15
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24.11.2010, 16:03 #16
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24.11.2010, 16:04 #17
echt hart, kenn mich bei sowas überhaupt nicht aus, aber mit gesunden menschenverstand hat das nichts zu tun.
wäre ein kandidat dem ich wegen eigenbedarf kündigen würde - aber sowas von schnell.Grüsse Alex
"Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
Dr. House
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24.11.2010, 16:05 #18
Ich Zahl doch keine Rechnung von jemanden den ich nicht beauftragt habe...ausser auf quasi richterliche Anordnung!
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 16:06 #19
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24.11.2010, 16:09 #20
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