So, ich habe mir das jetzt mal rausgeholt, falls es jemanden interessiert:

Zitat aus dem Schreiben des RA:

Wie bereits in unserem Schreiben vom xx.xx.xx mitgeteilt, sind unseren Mandanten Rechtsanwaltskosten dadurch entstanden dass Ihrerseits zunächst eine falsche Betriebskostenabrechnung vorgelegt worden ist.

In diesem Falle hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch bezüglich der dem Mieter entstandenen Rechtsanwaltskosten (vgl. OLD Düsseldorf NZM 2007, S. 799).

In der Anlage überreichen wir zu Ihrer Kenntnisnahme unsere Kostenrechnung vom xx.xx.xx, welche mit einem Endbetrag von 596,90 € endet.

Gegenüber Ihrem Betriebskostennachzahlungsanspruch in Höhe von 1.041,08 € wird insoweit die Aufrechnung erklärt, so dass eine Differenz in Höhe von € 444,18 verbleibt.

Zur Zahlung dieses Betrags haben wir unseren Mandantene geraten.

Zitat Ende.

Zur weiteren Information der Rechnungsaufbau des RA:
Wieder Zitat:

1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55)
€ 481,60

Post- und Telekomunikationspauschale Nr. 7002 VV
€ 20,00

zzgl. Umsatzsteuer 19%
€ 95,30

Endsumme € 596,90

Zitat Ende

Wie gesagt: Ein nettes Member hat mir einen RA empfohlen den ich morgen oder Montag mal kontaktieren werde.