Es gibt keinen Rechtstreit, insofern verstehe ich nicht, was der RA damit zu tun hat. Nur für eine Überprüfung der NK kann doch keine Gebührenordnung greifen. Bei einem Rechtstreit sähe das anders aus, ok.
Wenn dieser Sachverhalt hier rechtlich korrekt ist, könnten in einem Mehrfamilienhaus mit 6 oder mehr Parteien alle jedes Jahr von ihren eigenen Rechtsanwälten die NK-Abrechnung prüfen lassen und im Fall der kleinsten Ungereimtheit müsste der Vermieter ggf. 6x RA-Kosten zahlen.
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27.11.2010, 08:38 #21ehemaliges mitglied 24812Gast
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