So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr.
Ich denke ich komme hier auch nicht weiter, die Schuldfrage werden die zwei Versicherungen klären müssen und ich muss jetzt wieder jeden Tag die gleiche Prozedur machen.....bis zum Scheitelpunkt vorfahren und dann ausfahren wenn frei ist, alles ohne Spiegel oder Einweiser, so wie die letzten 20 jahre auch unfallfrei waren...
In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......
Ergebnis 21 bis 40 von 64
Hybrid-Darstellung
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10.11.2010, 22:12 #1StefanSGast
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11.11.2010, 11:17 #2
Geändert von Thorsten636 (11.11.2010 um 11:18 Uhr)
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10.11.2010, 22:09 #3RAMichelGast
Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
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10.11.2010, 22:24 #4
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10.11.2010, 22:36 #5RAMichelGast
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11.11.2010, 10:20 #6Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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11.11.2010, 10:33 #7
Vor allem ist für OPA scheissegal, wie alt seine Karre ist. Sie fährt und er würde sicher gerne kostenneutral weiter fahren. Kommt also immer auf den Standpunkt an.
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Beste Grüße, Andreas
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10.11.2010, 22:09 #8
- Registriert seit
- 03.01.2007
- Beiträge
- 22.611
Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
LG, Oliver
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10.11.2010, 22:12 #9
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10.11.2010, 22:14 #10StefanSGast
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11.11.2010, 10:35 #11
Gleichen Fall gehabt und seinerzeit die volle Schuld bekommen! Ich wurde belehrt, dass ich notfalls einen vorbeikommenden Passanten hätte bitten müssen mich Ein- bzw. Auszuweisen!
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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11.11.2010, 12:21 #12ehemaliges mitgliedGast
damit dürfte sich die Schuldfrage zu deinen Lasten schon geklärt haben...... die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man sich beim Ausfahren aus Grundstücken ggf. einweisen lassen muss...... auch wenn du noch so vorsichtig raus fähsrt - stehst du in öffentlicher Verkehrsfläche und wirst von links gerammt, hast du Schuld.
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11.11.2010, 16:39 #13StefanSGast
Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt, wo man stehen muss, um nach rechts und links zu schauen und da ist mir der Wagen reingefahren......
Es ist keine unübersichtliche Ein-oder Ausfahrt, es ist eine stinknormale Ausfahrt da braucht man keinen Einweiser....
Wir können den Thread jetzt gerne schliessen, ein paar interessante Antworten waren für mich dabei, vielen Dank!!
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11.11.2010, 16:59 #14Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse,77 Grüße!
Gerhard
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11.11.2010, 17:34 #15
Frank und Thomas haben es auf den Punkt gebracht.
Wollte bei uns vor der Einfahrt auf dem Bürgersteig ein Halteverbot
beantragen, da an der Stelle fast immer VW-Busse und ähnlich
geparkt haben und man nur unter schwierigsten Verhältnissen von
der Einfahrt auf die Strasse fahren kann.
Bei der Stadt wurde ich dann belehrt, dass ich so aus der Einfahrt zu
fahren habe, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde
oder behindere.
Gruß ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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11.11.2010, 17:37 #16
- Registriert seit
- 29.12.2005
- Ort
- und Zweiter 2023!
- Beiträge
- 8.319
und für mich auch nicht ganz unwichtig:
was soll die Frage HIER eigentlich, soll die dann vor Gericht als Gutachten herhalten?
"Meine Kumpels im Uhrenforum ham aber gesagt...."
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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11.11.2010, 17:47 #17
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- 28.02.2004
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- Beiträge
- 2.708
Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.
Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.
Alles klar Stefan.......??
gruß JörgGeändert von Rolexplo (11.11.2010 um 17:51 Uhr)
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11.11.2010, 18:12 #18
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- 18.02.2004
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11.11.2010, 18:22 #19
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11.11.2010, 17:57 #20
Dann vielleicht 50/50
Viele Grüße, Manuel
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