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  1. #1
    StefanS
    Gast
    So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr.

    Ich denke ich komme hier auch nicht weiter, die Schuldfrage werden die zwei Versicherungen klären müssen und ich muss jetzt wieder jeden Tag die gleiche Prozedur machen.....bis zum Scheitelpunkt vorfahren und dann ausfahren wenn frei ist, alles ohne Spiegel oder Einweiser, so wie die letzten 20 jahre auch unfallfrei waren...

    In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von Thorsten636
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    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......
    Klar, Schuld sind immer die anderen!

    Ist der Rentner auf deine "Fahrbahn" gekommen: Nein
    Bist du auf die Fahrbahn des Rentners gekommen: Ja

    So what ??

    Der Rentner wird denken: .. in der Hoffnung das nicht wieder ein Träumer aus der Einfahrt kommt und mich abschießt ...
    Geändert von Thorsten636 (11.11.2010 um 11:18 Uhr)

  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.

  4. #4
    StefanS
    Gast
    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
    auch sehr interessant

  5. #5
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    auch sehr interessant
    Es ist halt so, dass der Ausfahrende eine Gefährdung der anderen AUSSCHLIESSEN muß. Damit hast Du den schwarzen Peter, den Du nur teilweise wieder dem pennenden Rentner aufs Auge drücken kannst.

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr....
    Ich fürchte da wirst du enttäuscht werden. Da kostet allein die Lackierung ohne Nebenarbeiten schon deutlich mehr. Egal wie alt die Karre ist.

    Und ein 10 Jahre alter Wagen kann durchaus inen Restwert habender noch eien Reparatur lohnt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Freccione Avatar von eos
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    Vor allem ist für OPA scheissegal, wie alt seine Karre ist. Sie fährt und er würde sicher gerne kostenneutral weiter fahren. Kommt also immer auf den Standpunkt an.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  8. #8
    Comex
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    Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
    LG, Oliver

  9. #9
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
    Bin kein Richter, klingt für mich aber ziemlich eindeutig: "Siehst Du nix, ist es Dein Problem!"
    --
    Beste Grüße, Andreas

  10. #10
    StefanS
    Gast
    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
    Danke Oliver endlich einmal ein wirklich hilfreicher Link..und ich habe mich genauso so verhalten....jetzt bin wieder gespannt...

  11. #11
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Gleichen Fall gehabt und seinerzeit die volle Schuld bekommen! Ich wurde belehrt, dass ich notfalls einen vorbeikommenden Passanten hätte bitten müssen mich Ein- bzw. Auszuweisen!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    Eine Frage an die Profis:


    Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse, behinderte aber Niemanden.


    Ich freue mich über eure Meinungen
    damit dürfte sich die Schuldfrage zu deinen Lasten schon geklärt haben...... die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man sich beim Ausfahren aus Grundstücken ggf. einweisen lassen muss...... auch wenn du noch so vorsichtig raus fähsrt - stehst du in öffentlicher Verkehrsfläche und wirst von links gerammt, hast du Schuld.

  13. #13
    StefanS
    Gast
    Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt, wo man stehen muss, um nach rechts und links zu schauen und da ist mir der Wagen reingefahren......
    Es ist keine unübersichtliche Ein-oder Ausfahrt, es ist eine stinknormale Ausfahrt da braucht man keinen Einweiser....

    Wir können den Thread jetzt gerne schliessen, ein paar interessante Antworten waren für mich dabei, vielen Dank!!

  14. #14
    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt...
    Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse,
    Da sehe ich einen Widerspruch. Wenn Du in der Straße standst, auch leicht, geht's warscheinlich zu Gunsten des anderen aus. Wenn Du in der Einfahrt standest, ist er auf Dein Grundstück gefahren. Das werden wir hier nicht klären können, aber da der andere ja nicht auf dem Gehweg fuhr, musst Du schon auf selbigem gestanden haben, also im öffentlichen, zur Straße gehörigen Bereich. Und da gilt dann oben Gesagtes.
    77 Grüße!
    Gerhard

  15. #15
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Frank und Thomas haben es auf den Punkt gebracht.

    Wollte bei uns vor der Einfahrt auf dem Bürgersteig ein Halteverbot
    beantragen, da an der Stelle fast immer VW-Busse und ähnlich
    geparkt haben und man nur unter schwierigsten Verhältnissen von
    der Einfahrt auf die Strasse fahren kann.

    Bei der Stadt wurde ich dann belehrt, dass ich so aus der Einfahrt zu
    fahren habe, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde
    oder behindere.


    Gruß Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  16. #16
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    und Zweiter 2023!
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    und für mich auch nicht ganz unwichtig:
    was soll die Frage HIER eigentlich, soll die dann vor Gericht als Gutachten herhalten?

    "Meine Kumpels im Uhrenforum ham aber gesagt...."

    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  17. #17
    Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
    Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.

    Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.

    Alles klar Stefan.......??

    gruß Jörg
    Geändert von Rolexplo (11.11.2010 um 17:51 Uhr)

  18. #18
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Rolexplo Beitrag anzeigen
    Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
    Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.

    Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.

    Alles klar Stefan.......??

    gruß Jörg
    ganz großes kino
    VG
    Udo

  19. #19
    Freccione Avatar von mac-knife
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    ganz großes kino
    ... hamwa doch wieder was gelernt. Danke!

    Bin aber nicht sicher, ob das Verbreiten von Tipps wie man eine Aussage möglichst gewinnbringend formulieren sollte, hier von den Chefs gern gesehen wird.
    Geändert von mac-knife (11.11.2010 um 18:25 Uhr)
    MAC

  20. #20
    Dann vielleicht 50/50
    Viele Grüße, Manuel

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