Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
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10.11.2010, 22:09 #11RAMichelGast
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