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  1. #41
    Freccione Avatar von blarch
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    Wotan

    Ich bin auch kein Freund von Anwälten und Gerichten.

    Allerdings finde ich es in diesem Fall richtig. Nicht nur der Käufer hat Pflichten sondern auch der Verkäufer. Vielen ist nicht bewusst, dass der Kaufvertrag der bei Ebay zustande gekommen ist für beide Seiten gilt. Oder was würdest Du sagen wenn ich bei Dir über Ebay eine Uhr für 2'000 Euro über Listenpreis ersteigere und dann einfach nicht zahlen möchte, weil es mir anders in den Sinn gekommen ist? Würdest Du dann nicht gegen mich klagen? Ich denke schon
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  2. #42
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    Hat er sich denn gegen die Klage auch verteidigt, oder ist lediglich ein Versäumnisurteil ergangen? Ist ja schon ein Unterschied ob der Fall richtig ausgeurteilt wurde oder der Gegner vielleicht gar nicht auf die Klage reagiert hat.

    Würde mich mal interessieren.

    Gruß Wulf

  3. #43
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Wulfy Beitrag anzeigen
    Hat er sich denn gegen die Klage auch verteidigt, oder ist lediglich ein Versäumnisurteil ergangen? Ist ja schon ein Unterschied ob der Fall richtig ausgeurteilt wurde oder der Gegner vielleicht gar nicht auf die Klage reagiert hat.

    Würde mich mal interessieren.

    Gruß Wulf
    Hätte vermutlich nichts geändert. Der Fall steht so oder so ähnlich in Lehrbüchern zum Zivilrecht für Juraerstsemester
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  4. #44
    GMT-Master Avatar von simon
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Hätte vermutlich nichts geändert. Der Fall steht so oder so ähnlich in Lehrbüchern zum Zivilrecht für Juraerstsemester

    Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
    Viele Grüße,
    Simon

  5. #45
    Day-Date Avatar von acid303
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    Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
    weil der listenpreis vielleicht der offizielle preis ist? und der anwalt des verklagten vielleicht auch keine ahnung hatte?

    bei autoteilen wird man bei sowas wohl auch eher auf den original hersteller zurückgreifen und nicht auf preise von seiten wie teile.pl

    edit: und ich finde es richtig was der ts gemacht hat. es gibt eben leider genug typen denen als verkäufer nicht klar ist das bei *******sende ein gültiger vertrag zustande kam, und die meinen wenn ihnen das gebot nicht hoch genug war, dann halt net verkaufen zu müssen. meistens lohnt es sich aber halt net den verkäufer zu verklagen, weil es nur um wenig geld geht. aber hier hat es sich gelohnt, und dafür glückwunsch dass das durchgezogen wurde! im alten thread haben viele gesagt er soll es vergessen, es lohnt nicht
    Geändert von acid303 (26.08.2010 um 16:37 Uhr)
    Gruss Monty

  6. #46
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von simon Beitrag anzeigen
    Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
    Weil der Listenpreis der offizielle Wiederbeschaffungswert ist. Meine Versicherung hat auch meine gebrauchten Uhren automatisch zum aktuellen (!) Listenpreis versichert.
    Grüße -- Jürgen


  7. #47
    gratulation an den TS. völlig richtig gemacht!
    weiss nicht was es da wieder zu unken gibt...
    ET

  8. #48
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Interessanter Ausgang. Muss ich gleich meinem Sohn zeigen, der macht nämlich manchmal die Sachen kaputt, die zu günstig weggegangen sind. ;-)

    Wusste schon das Alte Testament, manchmal muss man Klagen!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  9. #49
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
    ... also mich hätte es auch gejuckt..., smile...
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  10. #50
    python
    Gast
    Ist mir früher mal mit nem ersteigerten Ring passiert und habe schweren Herzens einer Vetragsauflösung zugestimmt.
    Heute würde ich auch klagen.

    Gruss
    Roland

  11. #51
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    Zitat Zitat von LUTZ Beitrag anzeigen
    Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
    Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.

    Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
    Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?

    Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...

  12. #52
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Wieso`?

    Sollte hoffentlich erzieherischen Wert für alle Bucht Verkäufer da draussen haben
    Grüße -- Jürgen


  13. #53
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    Zitat Zitat von jk737 Beitrag anzeigen
    Wieso`?

    Sollte hoffentlich erzieherischen Wert für alle Bucht Verkäufer da draussen haben
    Ja, der erzieherische Ansatz stand sicherlich im Vordergrund - und der TS hat das Geld dann ganz uneigennützig für einen guten Zweck gespendet

    Mir steht hier kein moralisches Urteil zu, macht was ihr wollt, es ist ein freies Land!

  14. #54
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Warum findet Ihr es alle immer sooooo böse, wenn sich jemand nicht über Ohr hauen lässt und sagt "geh, der Arme, hat er halt woanders mehr verdient. Macht ja nix, drum zahl ich jetzt mehr für die Uhr"...

    Sage nicht, dass der erzieherische bei der Klage im Vordergrund stand - aber durch das Posten in Foren lesen es (hoffentlich) Verkäufer und überlegen 2x, was sie tun, nachdem hier die Rechtslage nun klar ist.
    Grüße -- Jürgen


  15. #55
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    Zitat Zitat von 21prozent Beitrag anzeigen
    Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?

    Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...

  16. #56
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von jk737 Beitrag anzeigen
    Warum findet Ihr es alle immer sooooo böse, wenn sich jemand nicht über Ohr hauen lässt und sagt "geh, der Arme, hat er halt woanders mehr verdient. Macht ja nix, drum zahl ich jetzt mehr für die Uhr"...
    Wenn ich mir den Threat hier so durchlese habe ich eher das Gefühl, das "alle" genau 2 User sind die so denken. Der Rest findet die Aktion doch gut.

    Also was willst du? Probleme mit Minderheitenmeinungen ?

  17. #57
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Nö,habe nicht gezählt, wer welcher meinung ist versuche, nur dich zu überzeugen
    Grüße -- Jürgen


  18. #58
    Submariner
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    Habe übrigens in einer ähnlichen Angelegenheit (allerdings keine Uhr) auch schon einmal einen Titel gegen einen Verkäufer bei Ebay erhalten. Nur genützt hat es mir nicht viel - der Titel war unter der bei Ebay angegebenen Anschrift nicht vollstreckbar, der Verkäufer unbekannt verzogen, bei einem deutschen Einwohnermeldeamt hat er sich seitdem nicht mehr angemeldet... ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich bei der Klage also drauf gezahlt.

  19. #59
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  20. #60
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von PD911 Beitrag anzeigen
    Habe übrigens in einer ähnlichen Angelegenheit (allerdings keine Uhr) auch schon einmal einen Titel gegen einen Verkäufer bei Ebay erhalten. Nur genützt hat es mir nicht viel - der Titel war unter der bei Ebay angegebenen Anschrift nicht vollstreckbar, der Verkäufer unbekannt verzogen, bei einem deutschen Einwohnermeldeamt hat er sich seitdem nicht mehr angemeldet... ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich bei der Klage also drauf gezahlt.
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ...

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