Hallo,

am 23.11.2009 hatte ich ja schon folgendes gepostet:

http://www.r-l-x.de/forum/showthread...hen-ebay-!-!-!


Der Sachverhalt noch einmal in Kürze:

Ich habe eine neue Uhr mit B/P zu einem Schnäppchenpreis erfolgreich ersteigert.
Nach Beendigung bekam ich über ebay folgende Mail:

"xxxxxx hat Sie gebeten, die Transaktion abzubrechen"

Grund für die Bitte: "Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Verkäufer verkauft".




Natürlich habe ich den Abbruch nicht akzeptiert. Nach erfolglosem Mailkontakt mit dem Verkäufer mit der Bitte um Lieferung der Uhr, habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Ich wollte generell mal zu klären, welche Rechte ich als Käufer in so einem Fall habe.

Die Sache ist natürlich vor Gericht gegangen und dieses hat am 13.08. für Recht erkannt.

"Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 1.970,- zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu zahlen".