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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von parkettbulle
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    Zitat Zitat von ********** Beitrag anzeigen
    Mach bitte dann noch einmal einen Thread auf, wenn du die Kohle auf dem Konto hast! NUR DAS ZÄHLT !



    Ist mir schon klar Markus.
    (Bin ja schon froh dass der Beklagte nicht zwischenzeitlich erschossen wurde, dann wäre es ja auch umsonst gewesen.)

    Mir ging es in 1. Linie um die rechtlichen Seite, nicht um das Geld.

    Man muß sich ja nicht "ALLES" gefallen lassen.
    Gruß Armin

    Gewinne an der Börse sind Schmerzensgeld.
    Erst kommen die Schmerzen und dann das Geld.

  2. #2
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    Gast
    Zitat Zitat von parkettbulle Beitrag anzeigen


    Ist mir schon klar Markus.
    (Bin ja schon froh dass der Beklagte nicht zwischenzeitlich erschossen wurde, dann wäre es ja auch umsonst gewesen.)

    Mir ging es in 1. Linie um die rechtlichen Seite, nicht um das Geld.

    Man muß sich ja nicht "ALLES" gefallen lassen.
    Warum sollte der Beklagte zwischenzeitlich erschossen worden sein?

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
    Beste Grüße, Tobias

    Warum hat unser Baby 1 Schnitzelkopf?

  4. #4
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber MANCH EINER braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
    Hab das Zitat mal etwas abgewandelt. Manchmal habe ich das Gefühl, bei vielen Leuten herrscht bezüglich der Einhaltung einfacher Regeln des Miteinanders eine gewisse "LMAA-Einstellung" vor. Diesen Menschen dann auf diese Weise den rechten Weg zu weisen:

    Respekt!
    Torsten.

  5. #5
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
    ... also mich hätte es auch gejuckt..., smile...
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Glückwunsch zum Erfolg.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  7. #7
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Sehr gut.
    Glückwunsch.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  8. #8
    Submariner
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    Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn der Verkäufer eine andere Begründung gewählt hätte ?

    Z.B: Artikel defekt.

  9. #9
    Freccione Avatar von eos
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    Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
    --
    Beste Grüße, Andreas

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Ruft mal beim BGH an, die wissen das sicher am Besten
    Grüße -- Jürgen


  11. #11
    Explorer Avatar von breitlex
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    Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
    Schöne Grüße

    Alexander

  12. #12
    Daytona
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    Zitat Zitat von breitlex Beitrag anzeigen
    Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
    Mit dem Urteil hat er einen Titel, den kann er vollstrecken lassen. Sollte der Kerl nicht total mittellos sein kann da schon was geholt werden.
    Grüße, Philipp



  13. #13
    Day-Date Avatar von acid303
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    Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
    das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt

    wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?

    wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind
    Gruss Monty

  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Zitat Zitat von acid303 Beitrag anzeigen
    das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt

    wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?

    wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind


    Ohhhh da hat einer sein Einkommen entdeckt

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Glückwunsch zum Gewinn. Halte ich auch für absolut gerechtfertigt, wobei die intelligenteren Säcke in so einem Fall die Beschädigungskurve nehmen.
    Geändert von Hypophyse (25.08.2010 um 23:17 Uhr)
    — Roland —

    2084

  16. #16
    Gesperrter User
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    08.03.2005
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    1.248
    Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
    Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.

    Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.

  17. #17
    GMT-Master
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    623
    Zitat Zitat von LUTZ Beitrag anzeigen
    Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
    Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.

    Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
    Ich finde es daneben, wenn man die Spielregeln nicht einhält. Der VK hat die Uhr dem Anderen mit Sicherheit nicht billiger verkauft sondern ebenfalls ein "Gschäftle" gewittert. Ich finde es ok.

  18. #18
    Gesperrter User
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    Irgendwo halt!
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    Zitat Zitat von LUTZ Beitrag anzeigen
    Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
    Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.

    Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
    Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?

    Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...

  19. #19
    Gesperrter User
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von 21prozent Beitrag anzeigen
    Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?

    Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
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    24.666
    Dem Käufer ist genau der Schaden entstanden, den ihm das Gericht zugestanden hat. Nämlich die Differenz zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz.

    Da werden regelmäßig Tricksereien bei eGay angeprangert. Jetzt kriegt mal einer aufs Maul der zu blöd war, dann ist es auch nicht recht.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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