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Hybrid-Darstellung
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25.08.2010, 12:58 #1Gruß Armin
Gewinne an der Börse sind Schmerzensgeld.
Erst kommen die Schmerzen und dann das Geld.
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25.08.2010, 17:04 #2ehemaliges mitgliedGast
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25.08.2010, 13:50 #3
Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
Beste Grüße, Tobias
Warum hat unser Baby 1 Schnitzelkopf?
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25.08.2010, 14:32 #4Yacht-Master
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26.08.2010, 23:13 #5
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25.08.2010, 14:11 #6
Glückwunsch zum Erfolg.
Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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25.08.2010, 14:15 #7
Sehr gut.
Glückwunsch.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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25.08.2010, 15:44 #8Submariner
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Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn der Verkäufer eine andere Begründung gewählt hätte ?
Z.B: Artikel defekt.
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25.08.2010, 15:55 #9
Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
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Beste Grüße, Andreas
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25.08.2010, 16:09 #10
Ruft mal beim BGH an, die wissen das sicher am Besten
Grüße -- Jürgen
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25.08.2010, 20:12 #11
Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
Schöne Grüße
Alexander
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25.08.2010, 21:08 #12Daytona
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25.08.2010, 23:02 #13das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragtKönnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?

wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?
wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sindGruss Monty
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25.08.2010, 23:29 #14
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25.08.2010, 23:15 #15
Glückwunsch zum Gewinn.
Halte ich auch für absolut gerechtfertigt, wobei die intelligenteren Säcke in so einem Fall die Beschädigungskurve nehmen.
Geändert von Hypophyse (25.08.2010 um 23:17 Uhr)
— Roland —
2084
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26.08.2010, 07:27 #16Gesperrter User
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Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.
Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
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26.08.2010, 08:12 #17GMT-Master
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27.08.2010, 16:05 #18Gesperrter User
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Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?
Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...
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27.08.2010, 16:31 #19
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26.08.2010, 07:37 #20
Dem Käufer ist genau der Schaden entstanden, den ihm das Gericht zugestanden hat. Nämlich die Differenz zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz.
Da werden regelmäßig Tricksereien bei eGay angeprangert. Jetzt kriegt mal einer aufs Maul der zu blöd war, dann ist es auch nicht recht.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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