Hallo,
ich habe eine Uhr Privat an Privat verkauft. / die Uhr läuft genau und ich war sehr zufrieden.. (ist ca. 65 Jahre alt und sieht super gut erhalten aus + Werk gut)
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dies hatte ich geschrieben..
mit dem Hinweis:
Da ich die edle Uhr aus meiner privaten Sammlung verkaufe, gebe ich keine Gewährleistung, keine Garantie und keine Rücknahme.
im Verkauf Text:
vom Uhrmachermeisters frisch gereinigt und geölt /
Das Werk wurde im 1/2008 von einem Uhrmachermeister überholt und läuft ganggenau. (hatte damals der Verkäufe geschrieben)
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Der Preis lag extrem unter dem durchschnittlichen Sammlerkurs.
Der private Käufer hat die Uhr gleich an die Manufaktur in die Schweiz geschickt (zwecks Nachweis auf die Orginalität)
Die Manufaktur hat Ihm gleich ein Kostenvoranschlag zwecks neues Glas, Krone, Kronenbuchse und Unruh erstellt..
Der Käufer will die Uhr zurückgeben!! (obwohl die Uhr genau läuft und gut erhalten ist)
Was würdet Ihr jetzt tun??
Ergebnis 1 bis 20 von 49
Hybrid-Darstellung
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28.07.2010, 22:18 #1
Privatverkauf Käufer will Uhr zurückggeben!!
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