Nichts.
1. der Wecker ist 65 (!) Jahre alt und braucht halt doch noch mal 'ne "Zwischen"-Revision. Was will er? Normal!
2. Du hast als Privatverkäufer Umtausch und Garantie ausgeschlossen.
Wenn die Uhr tatsächlich Deiner Beschreibung entsprochen hat würde ich sagen: Keks gegessen.
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28.07.2010, 22:18 #1
Privatverkauf Käufer will Uhr zurückggeben!!
Hallo,
ich habe eine Uhr Privat an Privat verkauft. / die Uhr läuft genau und ich war sehr zufrieden.. (ist ca. 65 Jahre alt und sieht super gut erhalten aus + Werk gut)
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dies hatte ich geschrieben..
mit dem Hinweis:
Da ich die edle Uhr aus meiner privaten Sammlung verkaufe, gebe ich keine Gewährleistung, keine Garantie und keine Rücknahme.
im Verkauf Text:
vom Uhrmachermeisters frisch gereinigt und geölt /
Das Werk wurde im 1/2008 von einem Uhrmachermeister überholt und läuft ganggenau. (hatte damals der Verkäufe geschrieben)
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Der Preis lag extrem unter dem durchschnittlichen Sammlerkurs.
Der private Käufer hat die Uhr gleich an die Manufaktur in die Schweiz geschickt (zwecks Nachweis auf die Orginalität)
Die Manufaktur hat Ihm gleich ein Kostenvoranschlag zwecks neues Glas, Krone, Kronenbuchse und Unruh erstellt..
Der Käufer will die Uhr zurückgeben!! (obwohl die Uhr genau läuft und gut erhalten ist)
Was würdet Ihr jetzt tun??
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28.07.2010, 22:22 #2Gruß,
Martin
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28.07.2010, 22:31 #3
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Muss wird dir, meines Erachtens, keine Sorgen machen.
Du warst als Privatverkäufer erkennbar und Umtausch und Garantie ausgeschlossen.
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28.07.2010, 22:35 #4
Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite (lt österreichischem Recht, soweit ich das in Erinnerung habe):
*) Gewährleistung gesetzl vorgschrieben, hast Du aber bei Privat-Verkauf ausdrücklich ausgeschlossen
*) Rücknahme bei sog Fernabsatzgeschäften gesetzl vorgeschrieben, hast Du aber auch ausgeschlossen
*) Die Garantie kannst bzw brauchst Du nicht auszuschließen, das ist eine freiwillige Leistung des Hersteller unabhängig von der Gewährleistung - bei 65 Jahren aber ohnehin kein Thema. ;-)
Wenn Du die Uhr nicht zurücknehmen möchtest, Sache erledigt. Mir würde nur Sorgen machen, dass sie unter Wert verkauft wurde...
LG, AlexLG, Alex
Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein
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28.07.2010, 22:35 #5ehemaliges mitgliedGast
Wenn die Uhr echt ist, und deine Beschreibungen den Tatsachen entsprochen haben, dann kann der Kaeufer herzlich wenig machen.
Es steht hoechstes in deiner Entscheidung, ob du gerne einen ungluecklichen Kaeufer hast, dafuer ist die Uhr aber weg, oder ob du lieber einen gluecklichen Kaeufer suchen willst. Das ist aber vollkommen unabhaengig vom rechtlichen Sachverhalt.
Bei so einer alten Uhr sollte aber jedem Kaeufer klar sein, dass eine Ueberholung Geld kostet und vielleicht auch notwendig ist, die Uhr ist ja 65 Jahre alt...
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28.07.2010, 22:37 #6Original von retsyo
Keks gegessen.
__________ Bert___________ Bert
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28.07.2010, 22:52 #7
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hätt ja vorher mit die alles besprechen können, nicht im nachhinein
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28.07.2010, 22:54 #8
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28.07.2010, 22:54 #9
Den Käufer höflich darauf hinweisen zu welchen Bedingungen er gekauft hat und eine Rückabwicklung ablehnen.
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Beste Grüße, Andreas
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28.07.2010, 23:03 #10
Der probierts halt, hat wahrscheinlich tiefere persönliche Gründe. Ich würde die Sache für mich abhaken
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28.07.2010, 23:03 #11
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In der Schweiz kennen wir die Unterscheidung zwischen Privatverkauf und einemandern (gewerblichem?) Verkauf nicht.
Es stellt sich die Frage, die Deutsche sicher schnell beantworten können, ob ein Privatverkauf dadurch entstehen kann, dass der Verkäufer festlegt, dass der Gegenstand aus einer Privatsammlung käme, oder ob es auf andere Kriterien, zum Beispiel die Person des Verkäufers ankommt.
Kann ein Händler durch die Anwendung der Privatsammlung einen Handel zum Privatverkauf machen? Kann eine Partei den Verkauf zum Privatverkauf deklarieren oder bestimmt sich diese Eigenschaft des Kaufes nach objektiven Kriterien, und nach welchen?
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28.07.2010, 23:03 #12
wenn du wissentlich oder unwissentlich keine mängel verschwiegen hast, solltest du auf der sicheren seite sein
gibt aber auch leute die möchten auch noch im unrecht im recht sein und gehn dir dann wochenlang unter androhung sämtlicher register auf die nüsse, dann muss man halt wissen ob man sich das antun willGruss Monty
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28.07.2010, 23:07 #13Original von eosfan
Den Käufer höflich darauf hinweisen zu welchen Bedingungen er gekauft hat und eine Rückabwicklung ablehnen.
wenn ein 65 J.alter Oltimer Mercedes von einer Werkstatt überholt wird und der Wagen dann nach Stuttgart zum Hauptwerk geschickt wird, finden die bestimmt auch noch paar Kleinigkeiten (owohl der Wagen gut läuft)
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28.07.2010, 23:12 #14
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28.07.2010, 23:12 #15
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Frage: Sind die Bedingungen massgeblich, zu welchen der Käufer kauft, oder sind allenfalls solche Bedingungen nicht rechtswirksam, weil sie nicht vereinbart werden können, weil zwingendes Recht dagegen spricht? Welches Recht ist anwendbar? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Ich kenne leider hier die Deutsche Lösung überhaupt nicht.
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28.07.2010, 23:16 #16
Charles,
ich denke in D ist es ein 'privat' verkauf wenn der VK kein haendler ist.
z.B. ich, arbeite als angestellter, habe keinen gewerbeschein, verkaufe dir eine uhr. selbst wenn ich die uhr an einen haendler verkaufe, denke ich das es dann noch immer ein privat verkauf ist.
Frank
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28.07.2010, 23:17 #17
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Also kann ein Händler auch mit Hilfe einer Privaten Sammlung den Kauf nicht zu einem privaten Kauf machen?
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28.07.2010, 23:20 #18
vielleicht, wenn es ein anderes gewerbe ist. z.B. obstverkaeufer verkauft auf ebay eine uhr. dann wird wohl die uhr ein privatverkauf sein. aber bin kein jurist......
Frank
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28.07.2010, 23:39 #19
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Original von Charles.
Also kann ein Händler auch mit Hilfe einer Privaten Sammlung den Kauf nicht zu einem privaten Kauf machen?Gruß Thomas
11880: 11 Millionen Griechen kriegen 88 Millionen Euro und zahlen 0 zurück
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28.07.2010, 23:42 #20
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Danke!
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