§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html :

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Das sind die runden blauen Schilder mit einem Fahrrad drauf. Die gibt es in Berlin nur noch selten.