Rechtsschutz lehnt Deckung ab, ist dies so rechtens?
Folgendes Problem:
Der Hund, eher das Hündchen, einer guten Freundin von uns hat das 3-jährige Mädchen einer Nachbarfamilie ins Bein gezwickt, das Mädchen hat den Hund wohl geärgert worauf dieser aus dem Garten ausgebüchst ist und eben zugeschnappt hat.
Die Familie fordert nunmehr über den Anwalt Schmerzensgeld ein(Die Wunde hat eine Größe von 3 mm und ist nur oberflächlich an der Haut) und droht mit Klage.
Unsere Freundin hat diesen Vorfall nun bei Ihrer Rechtsschutz gemeldet (eine Meldung dass etwas kommen kann ist bereits im Vorfeld erfolgt).
Die Rechtsschutz lehnt die Übernahme der entstehende Anwaltskosten eines durch unsere Freundin nun zu beauftragenden Anwalts und eventuell entstehender Prozesskosten mit der Begründung ab, dass es sich hierbei um eine "Abwehrleistung" handelt, d.h. man sich hier gegen eine Schadensersatzklage wehren muss.
Ist dies so rechtens, wozu dient dann eine Rechtsschutzversicherung?
Grüße
Hans-Jürgen