Zitat von
paia99
Das ist natürlich ein gutes Urteil für den Versicherten, dass man aus meiner rechtlichen Sicht aber (leider) nicht verallgemeinern können wird.
Entscheidend dürfte für das Ergebnis des Verfahrens gewesen sein, dass, wie Philipp schrieb, der Versicherer keine Ahnung und keinen Bock hatte ( was auch die Ausnahme sein wird). Ansonsten hätte er nicht eine Vereinbarung über eine neue BLNR als Entschädigungsleistung vorgeschlagen. Eine 16700 ist ja auf dem Markt easy verfügbar. Und den Zustand der Sache und deren Wert nachzuweisen wird eine Obliegenheit des Geschädigten sein.
Er hat keinen Anspruch darauf, durch den Schadensfall besser gestellt zu werden, als ohne das schädigende Ereignis. Dies wird er in unserem Fall aber, es sei denn seine 16700 war ungetragen und NOS.
Hier wurde seitens des Versicherers also sehr dilettantisch vorgegangen. Dürfte ein Einzelfall sein.
Dieses Urteil würde verallgemeinert bedeuten, man könnte sich mit vintage Modellen von Uhrenmarken eindecken, deren alte Modelle im Verhältnis zum Neupreis der Nachfolgemodelle sehr billig zu haben sind ( zB Grand Seiko, Ulysse Nardin oder Ähnliches). Und würde im Diebstahlsfalle dann den 5 bis 10- fachen Wert der gestohlenen Uhr in Geld vom Versicherer erstattet bekommen.
Was als tatsächliche Kernaussage des Urteils bleibt, ist das der VN nicht darauf verwiesen werden kann, auf eine Ersatzbeschaffung einer Sache nicht Jahre zu warten. Das ist denke ich auch nichts Neues, für Uhren angesichts der schwierigen Beschaffungslage derzeit aber natürlich sehr interessant. Ich bekomme also eine BLNR zum Graumarkt- Preis ersetzt, wenn mir eine BLNR gestohlen wird. Zumindest vor dieser Abteilung des LG Hamburg.
Andere LGs dürfen das aber anders entscheiden.
Sehr interessantes Urteil jedenfalls Philipp, Danke fürs Teilen und ich gratuliere Dir zu diesem Erfolg. Der Mandant sollte Dir sehr dankbar sein :dr: