Hey, dann bin ich ja Stammkunde bei Rüschenbeck :jump:
Druckbare Version
Hey, dann bin ich ja Stammkunde bei Rüschenbeck :jump:
Und so viel Stammkunde, dass ich 116500 nach einem Jahr bekam
Ich glaube wir können dicht machen.
Schicht im Schacht.
Was wäre denn eine angemessene Reaktion gewesen? Der Konzi ist da machtlos und ist dir keine Rechenschaft schuldig. Das was du hier schilderst, ist lediglich deine Sicht der Dinge. Emotionsgeladen fasst man bestimmte Aussagen vielleicht falsch auf. Das Entgegenkommen mit der Echtheitsbestätigung ist zum einen das einzige, was der Konzi unternehmen kann und zum anderen ein adäquates Entgegenkommen. Ich hätte an Stelle des Konzis aber selbst dieses Angebot zurückgezogen, wenn ich diesen Thread hier gelesen hätte.
Von vertauschten zertis zum pullervergleich wer wann wo wie eingeladen wird.
Der porsche thread ist woanders :op:
Und noch paar andere vehicel:op: mit navis :gut:
Pulleralarm?:D
Die Reaktion des Verkäufers war auch unpassend, in diesem Kontext von "illegalem Weiterverkaufen zur "Gewinnmaximierung" zur sprechen.
Auf der anderen Seite kann man den Konzi auch verstehen: 15 Jahre später möchte jemand Schadensersatz für einen abgelaufenen Garantieschein haben, der eine "drastische Wertminderung" zu folge hat.
Irgendwie eigenartig die Situation. Wie ich finde, auf beiden Seiten.
:facepalm: +1
Thread kann zu...
Thread kann zu.
Nervöse Finger?
Drück doch einfach den Meldeknopf.
Zum Thema Konzi und Verständnis für unsere Sammlerwünsche hab ich noch ein feines Beispiel das zeigt das die Menschen dort teilweise ganz anders ticken.
Ich war vor rund 2 Wochen bei einem Konzi den ich mal in Zuge einer Dienstreise aufgesucht habe. Der nette Herr hat mir zwischenzeitlich eine blaue Sky-Dweller, eine DeepSea Cameron und eine Daytona geliefert! Einfach so, ohne Probleme und betteln!
Als ich jetzt die DeepSea abgeholt habe wurde ich von einer netten und kompetenten älteren Dame bedient. Im Rahmen unseres Gespräches hab ich immer wieder auf ihre Uhr geschaut um dann irgendwann mal zu fragen "das ist doch ne 6263, darf ich die mal sehen"?
Sie trug ne 6263 Sigma silbern mit nem Lederband einer 116519 und WG-Schließe, das Band war in den Anstössen etwas eingeschnitten worden. Einfach so! Auf die Frage ob sie wisse was sie anhabe bekam ich die Antwort "ne alte Uhr, hab ich mir von unserem Uhrmacher überarbeiten lassen, an die neuen Rolex kommen wir leider nicht ran. Ich finde sie schön weil sie wie ne Speedmaster aussieht!"
Naja, das kam sehr ehrlich rüber! Erzähle der Frau mal das 15 Jahre alte Papiere wichtig sind und manche ohne Hangtag und Lünettenschutz ihrer Uhr nicht mehr in den Schlaf finden!
:supercool::jump::D:gut:
Durch mindestens 3 Hände gegangen und keiner hat’s kontrolliert?! Klingt seltsam alles.
Aber TS, du hast ja ein NOS full set gekauft. Wenn überhaupt, würde ich an deiner Stelle deinen Verkäufer kontaktieren.
Und ob der Konzi es vertauscht hat ist reine Spekulation. Gut möglich dass der Schmu danach kam.
Ich denke, keiner wollte das Band abmachen, trotz Arbeit eines Profis sind jetzt leichte Spuren dran...Und ja, wenn ev der Erstkäufer 1 Monat später noch ne 16610 dort gekauft hat, dann könnte natürlich sein, dass...
Warum wird nicht näher auf Post #29 eingegangen?
Das ist doch die wahrscheinlichste Lösung ....
Edit: ... ohh ... inzwischen schon
Achso Denkfehler: das Datum des Kaufbelegs und des ausgestellten Zertifikats stimmen überein, sprich wurden am gleichen Tag ausgestellt. Aber die Uhr passend zur Nummer des Zertifikats wurde 1 Monat später verkauft, dh daheim vertauscht geht gar nicht
+100
Es soll auch Zeiten gegeben haben, wo man beim Verkauf einer Oystersteel-Rolex Geld verbrannt hat bzw. nicht so viel Rendite erzielt hat, wie heutzutage. Den AD zu nennen, war vielleicht eher suboptimal.
Ich habe bis jetzt beim Uhrenkauf vom AD eigentlich noch nie, schon gar nicht bevor Rolex den Rehaut graviert hat, die Seriennummer überprüft. :weg:
Dass Du Dich ärgerst, Robert, ist ganz verständlich. Freilich. Und dass Du die Seriennummern aus den von Dir genannten Gründen nicht gecheckt hast und das Band lieber dran lassen wolltest, kann ich auch nachvollziehen, denn mal ehrlich - wer denkt denn an sowas, wenn Die Uhr selbst offensichtlich echt ist? Mir jedenfalls hätte dasselbe auch passieren können. Ich verstehe dass Du Deinem Ärger ein Stück weit Luft machen möchtest und dass der Konzi sich wohl auch nicht so verhalten hat, wie Du es erwartet hast, als Du ihn drauf angesprochen hast.
"Schuld" in dem Sinne hast am Ende aber nur Du selber. Der Konzi hat seinerzeit zwar gepennt, doch das Zerti ist seit Ablauf der Garantie zumindest rein von seiner rechtlichen Bedeutung ein wertloses Stück Plastik. Und dass Menschen vor 15 Jahren sich entschieden haben, sich ein bestimmtes Modell auf die Seite zu legen, weil es vielleicht mal im Wert steigen könnte, sei doch bitte jedem zugestanden. Es war schließlich auch ein Risiko, denn genauso hätten die Preise auch in den Keller gehen können, weil heute alle nur noch Apple-Watches tragen. Wer das seinerzeit nicht getan hat und heute die Zeit zurückdrehen könnte, würde womöglich ähnlich handeln. Kein Grund, jemanden schräg anzumachen, nur weil er sich irgendwann von seinem Erwerb wieder trennt.
Vor 15 Jahren wars glaube ich noch Papier, war bei meiner 16610 aus 2005 vom Konzi so aber vielleicht gabs da auch schon die Karte.
Und wertlos bezüglich Garantie ist natürlich vollkommen korrekt aber ein "Fullset" hat man halt nicht mehr in diesem Fall.
Beim Kauf meiner EX2 letztes Jahr habe ich meine EX1 als "Fullset" eingetauscht. Der Händler hat die Seriennummer von der Rehaut abgelesen und mit den Papieren verglichen. Würde mich schon interessieren wie er regiert hatte wenn die Nummern unterschiedlich gewesen wären...;)
Prost aus dem wunderschönen südlichen Niederösterreich! :dr:
lg
Geraldo
Am Ende des Tages bin ich immer wieder erstaunt, wie manche Member hier mit den Problemen anderer umgehen. Hier werden Stunden damit verbracht, darüber zu diskutieren ob das Staubkorn an der Datumslupe bei einer neuen Uhr so sein darf oder nicht, aber wenn der Konzi einen Fehler macht dann soll man sich nicht in die Hose machen.
Klar hat der Robert einen Fehler gemacht und die Seriennummer damals nicht gecheckt. Das weiß er, aber um das geht es gar nicht. Der Konzi hat, so bestätigt er es ja auch mündlich, einen Fehler gemacht. Das passiert und wer den Robert kennt weiß, dass er ein wirklich entspannter Typ ist. Der erwartet da nicht, dass jetzt alle auf die Knie fallen und sich füßküssend bei ihm entschuldigen. Aber und das darf jeder erwarten, dass wenn man ein Fehler macht und diesen binnen 5 Minuten beheben kann, dann ist dies zu tun. Es kostet dem Konzi ein Blatt Briefpapier und ca. 0,0001ml Füllertinte für eine Bestätigung dass man damals einen Fehler gemacht hat. Nicht mehr, nicht weniger.
Ich an seiner Stelle wäre bei der alleinigen Aussage "illegal" schon an die Decke gegangen und hätte dem Typen mal schnell erklärt, was man Ende des Tages passiert wenn Rolex Stahlmodelle am Gebrauchtmarkt eben nicht mehr mit Aufschlag oder zum EK gehandelt wären. Dann ist es nämlich schnell vorbei mit der großen Liebe und die Jungs und Mädels können in ihren schicken Outfits mehrere Runden UNO oder sonst was spielen weil kein Kunde auch nur einen Fuß in den Laden setzt.
:gut:
Schreib eine Nachricht an Rolex und bitte um Stellungnahme. Auf der Webpage loben die die großartige Kompetenz hier Fachhändler x mal.
Also ich kann den Ärger von Robert nachvollziehen!
Glaube es ist kein Verbrechen auch verklebte Uhren in der Sammlung zu haben. Oder muss man bei 3 Hulks beispielsweise alle 3 entkleben um nicht von manchen hier gesteinigt zu werden? Es reicht doch ein Tragemodell zu haben.
Die Uhr ist am Markt definitiv weniger wert ohne passendes Zerti. Ergo hat der Besitzer einen Vermögensschaden.
Da hier zumindest leichtes Verschulden vorliegt müsste der Konzi dafür einstehen, jedenfalls sicher der Grauhändler.
Die Art des Konzis war definitiv nicht OK, da der Mitarbeiter auch das Interesse eines Sammlers verstehen sollte....
Wie möge der Konzi denn dafür einstehen? Ein Vertauschbestätigungszertifikat wird die Wertminderung nicht wettmachen oder soll er den Wertverlust schätzen und ausbezahlen?
Und bzgl. der Aussagen von Gesprächspartnern, wir lesen hier immer nur eine Seite der Geschichte, gell?;)
Der einzige echt bewertbare Schaden, der hier entstanden ist, ist der Full-Set Aufschlag des Grauen, zum Zeitpunkt als der TS die Uhr kaufte. Da das Set offensichtlich kein Full-Set ist. Falls die Uhr heute nackt mehr wert ist als der damalige Kaufpreis würde ich mich wieder hinlegen. Ansonsten würde ich versuchen rückabzuwickeln.
Ich finde die Story interessant und es sollte mal ein Jurist die Sache beurteilen.
Der Grauhändler hat definitiv Schadenersatz zu leisten und auch dieser hat nicht das Recht die Wandlung zu verlangen. Beim Grauen liegt ja auch Verschulden vor....ergo Wertminderung ist durch SV zu bestimmen.
Und JEDER von uns wäre mehr als sauer und enttäuscht!
Ich sehe nur, dass irgendwo in der Republik ein Rendite-Traum leicht "puff" gemacht hat. Als jemand, der sich als "Träger" definiert und nicht als "Sammler" ist das vollkommen ok. Ich weiß, dass das jetzt für den Geschädigten wenig emphatisch klingt.
Ich meine es gibt auf dem Weg zur vollendeten Wertanlage so viele Unwägbarkeiten (Naturgewalten, Diebstahl, Raub, Betrug beim Bezahlen etc), die ich Niemanden wünsche, die allerdings ein gewisses Risiko für einen Schaden ausdrücken. Zu der Liste eben kommt halt vertauschtest Zertifikat noch hinzu. Der Schaden ist allerdings nur in der eigenen Vorstellung da, weil man gehofft hatte, das geldmäßig Maximale aus seiner Wertanlage raus zu bekommen. Hat man sich dagegen die Jahre an dem Besitz der Uhr gefreut, am Tragen, am Anblick, also alleine am tatsächlichen Vorhandensein der Uhr... dann ist der tatsächliche Schaden durch das vertauschte Zerti erstaunlich gering. Ärgerlich? Im Sinne von überrascht sein. Ja. Dann wiederum im Kontext betrachtet: Egal.
Korrekt!
Ich würde als Grauhändler meinem Kunden sofort und ohne wenn und aber eine unkomplizierte Rückabwicklung anbieten und den Kaufpreis nebst eventuell entstandenen Nebenkosten für den Versand vollumfänglich erstatten.
Auch wenn die gesetzlich geregelte Frist für eine Rückgabe von 14 Tagen bereits seit etlichen Jahren überschritten ist.
Das wäre doch ein optimaler Kundendienst!
Weil er vom Grauen ein LV Komplettpaket erworben hat zum Preis X. Ein Komplettpaket ist sicherlich preislich höher anzusiedeln. Da der Käufer das Recht hat zu Wandeln aber nicht die Pflicht, da es ja am Markt nich Komplettpaket gibt ist der Schaden aufgrund des höheren Beschaffungswertes zu beurteilen.
Problematisch wäre es, wenn es auf der ganzen Welt kein Konplettpaket mehr geben würde.
Zur Not verkaufe ich eines meiner 😜