Zitat von
crazy_joeblunt
Oje, lese Dir mal bitte den Thread genauer durch, genau den Blödsinn der hier verbreitet wird glauben am Ende noch einige.
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis laut Hersteller wenn die Sache noch verfügbar ist, wenn es den Artikel nicht mehr gibt wird ein gleichartiger Gegenstand ggf. Nachfolgemodell ersetzt zum Wiederbeschaffungspreis, d.h. hat sich der Preis im laufe der Jahre erhöht wird der aktuelle LP erstattet, damit der Gegenstand wiederbeschafft werden kann.
Warum schreibe ich Sache oder Gegenstand??
Weil dem Versicherer es scheiß egal ist, ob Dir Deine Uhr, Dein Sofa oder Deine Küche zerstört, entwendet oder durch einen anderen Ersatzpflichtigen Schaden erstattet werden muss.
Wenn DU es nicht extra versicherst, dann gehört eine Uhr genauso wie alles andere auch zum Hausrat dazu und dem Versicherer ist es erstmal egal ob da Rolex, Hublot oder sonst was drauf steht.
Es wird am Ende eine Entschädigung zum nachvollziehbaren Wiederbeschaffungswert i.d.R. Listenpreis erstattet und keine Fantasie Graumarkt Preise wegen irgenwelcher Verknappung.
Und wenn es zum Schadenzeitpunkt diesen Gegenstand nicht gibt, dann wird Dir der Versicherer sagen: Kaufen sie halt was anderes, ganz einfach.
Von Küche, über Schlafzimmer bis zu Deinen Klamotten im Schrank wird das alles gleich behandelt.
Und wer anderer Meinung ist, der lässt sich das bitte direkt von seinem Versicherer schriftlich bestätigen, das er im Schadenfall das doppelte oder dreifache an Entschädigung bekommt, weil er nicht in der Lage ist auf einen Luxusgegenstand zu warten.
Das Schreiben möchte ich sehen!