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Doppelte Abzocke:motz:
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8o
Doppelte Abzocke:motz:
Gibts für Miete und Betriebskosten vielleicht ein (wirksames) Aufrechnungsverbot? :D
Nein, kann man aufrechnen.
Wird auch so in jedem Mietvertrag standardmäßig festgehalten.
Gruß
Robby
???
Aber dann fehlt Charly die Vorsteuer, die er bei Zahlung an den RA gehabt hätte?
Jepp. Die Rechtsschutz zahlt und der Mietling kürzt die Nachzahlung auch noch mal. So hat er ratzfatz 600 Euro "gespart". Besser kann man kein Geld "verdienen".
Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.
Dem Mietlingsanwalt würde ich nur das Schreiben mit der Frage nach der Anspruchsgrundlage für seine Honorarforderung mitteilen, aber auf keinen Fall auch nur einen Cent zahlen.
der Anspruch dürfte doch auf die RS-Versicherung übergegangen sein, oder täusche ich mich ?
So, ich habe mir das jetzt mal rausgeholt, falls es jemanden interessiert:
Zitat aus dem Schreiben des RA:
Wie bereits in unserem Schreiben vom xx.xx.xx mitgeteilt, sind unseren Mandanten Rechtsanwaltskosten dadurch entstanden dass Ihrerseits zunächst eine falsche Betriebskostenabrechnung vorgelegt worden ist.
In diesem Falle hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch bezüglich der dem Mieter entstandenen Rechtsanwaltskosten (vgl. OLD Düsseldorf NZM 2007, S. 799).
In der Anlage überreichen wir zu Ihrer Kenntnisnahme unsere Kostenrechnung vom xx.xx.xx, welche mit einem Endbetrag von 596,90 € endet.
Gegenüber Ihrem Betriebskostennachzahlungsanspruch in Höhe von 1.041,08 € wird insoweit die Aufrechnung erklärt, so dass eine Differenz in Höhe von € 444,18 verbleibt.
Zur Zahlung dieses Betrags haben wir unseren Mandantene geraten.
Zitat Ende.
Zur weiteren Information der Rechnungsaufbau des RA:
Wieder Zitat:
1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55)
€ 481,60
Post- und Telekomunikationspauschale Nr. 7002 VV
€ 20,00
zzgl. Umsatzsteuer 19%
€ 95,30
Endsumme € 596,90
Zitat Ende
Wie gesagt: Ein nettes Member hat mir einen RA empfohlen den ich morgen oder Montag mal kontaktieren werde.
Charley, hattest Du schonmal Ärger mit dem Mieter?
Und wieso wird der Gesamtwert der Abrechnung zugrundegelegt und nicht die 1k?
eigentlich ein guter thread.
emotional aber auch sehr fach-/sachlich ob des doch heimtükischen themas.
Flo gefällt das :top:
600 schaden bei 3,13-fehler sind hartes lehrgeld, oh ja!
allerdings hats charly für sich am besten beschrieben, was ihm der "sport" wert ist.
allerdings erlaube ich mir diese kleine mutmache: als vermieter hat man so viele obligos, wenn also sonst alles klappt, kein mietnomade einen anpizzt, die hütte nicht vom erdrutsch flöten geht, etc. halte ich es wie charly selbst sagt: go home before 8pm, play with the kids, drink a glass and laugh out loud :dr:
Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Was will denn der Anwalt, wenn es doch keinen Rechtstreit gibt? Zuerst müsste Dir ja mal eine korrigierte Fassung vorgelegt werden, was ja auch erfolgt ist. Diese erkennst Du auch an. Wo bitteschön ist ein Anwalt gerechtfertigt? Wenn dieser für einen Mandanten die Prüfung übernimmt, Befähigung mal dahingestellt, kann er dafür doch nicht horrende Rechnungen ausstellen. Das Verhalten kommt ja gleich nach den Abmahnkanzleien.
Eine Nebenkostenabrechnung prüft für kleines Geld z. B. ein Mieterverein. Dort hätte der Mieter die Abrechnung prüfen lassen können. In meinen Augen ist das Verhalten des Mieters und des Anwaltes wie mit Kanonen auf Spatzen schießen und völlig unverhältnismäßig. Damit dürfte er vor einem Gericht nach meinem Rechtsempfinden wenig Chancen haben.
Bitter, führt wohl kein Weg drumherum..... =(
Welche RV übernimmt eigentlich die Kosten für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung?!? :grb:
Wurscht was hier alles als juristisch korrekt angesehen wird, schick ihm einfach das Video "Charly bit me" ...
Also ich sag es gerne noch ein zweites Mal :-)
Du hast keine andere Wahl als zu prozessieren.
Machst du es nicht, wird der gleiche Anwalt nächstes
Jahr wieder deine Nk-abrechnung prüfen und du wirst
wieder 600 Euro latzen dürfen.
Denn sei dir gewiss, irgend einen Fehler, wird der RA dir
andichten.
Hab jetzt nicht alles zu Ende gelesen, Charly. Aber war oder ist das Verhältnis zum Mieter irgendwie angespannt oder belastet? Denn wegen 3 Euro so eine Welle zu machen ist ja auch nicht so recht normal, oder? Will er Dir eins auswischen?
Der Mieter wusste ja nicht, dass lediglich eine Differenz von 3 Euro vorliegt! Er hat sich einfach in standardisierter Vollkaskomentalität an seine RSV erinnert und den ganzen Plunder mal zur Prüfung rübergeschaufelt. So frei nach dem Motto: Wir bezahlen! Wir haben Rechte!!
Es gibt keinen Rechtstreit, insofern verstehe ich nicht, was der RA damit zu tun hat. Nur für eine Überprüfung der NK kann doch keine Gebührenordnung greifen. Bei einem Rechtstreit sähe das anders aus, ok.
Wenn dieser Sachverhalt hier rechtlich korrekt ist, könnten in einem Mehrfamilienhaus mit 6 oder mehr Parteien alle jedes Jahr von ihren eigenen Rechtsanwälten die NK-Abrechnung prüfen lassen und im Fall der kleinsten Ungereimtheit müsste der Vermieter ggf. 6x RA-Kosten zahlen.
Guten Morgen,
das geht nicht gut aus, egal wer jetzt den RA zahlt.
Der Mieter hat das natürliche Interesse verloren (nie gehabt), mit seinem Vermieter ein gutes Verhältnis zu pflegen. Er wird jede Gelegenheit nutzen, auf sein vermeindliches Recht zu pochen, dabei widersprechen, prüfen lassen, mindern, usw. Er sieht in dem Vermieter einen Feind, der ihm unberechtigt viel zu viel Geld abverlangt, obwohl er doch schon mehr als genug hat (z.B. eine Rolex), deshalb hält er es für legitim ihn mit allen Mitteln zu bekämpfen, die er für legal hält.
Den bekommt man auch nicht so leicht los, denn er kennt seine Rechte und er verteidigt sie vehement. Auch Schikane ist kein gutes Mittel, denn auch das kann er besser. Am besten auf Deeskalation setzen, keine Fehler machen (z.B. Abrechnung) und hoffen, dass er von alleine ausziehen möchte. Dann ist der Streit um die Kautionsrückzahlung dann der letzte.Ich weiss aus Erfahrung, wovon ich rede. Ich drücke dir die Daumen!
Grüße und schönes WE,
Uwe
Ein seeehhhhrrrr weiser Rat:top:
So long...;)
darf ich auch mal kurz fragen?
wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre, dann hätte also die RV vom Mieter klaglos 600€ für die Prüfung der Abrechnung bezahlt?
Echt jetzt?
Dann wundern mich die hohen Prämien nimmer...
Der Mieter hat wohl eine Erweiterung, die auch ohne Schadensereignis eine Beratung beim RA bezahlt, z.B. bei der ADVO CARD. Muss aber nicht sein. Für mich ist offen, wer einen Rechtsstreit um die RA-Rechnung gewinnen würde. Selbst wenn der Vermieter gewinnt, hat er dennoch verloren. (s. mein letzter Beitrag)
Es ist sehr ernüchternd, leider, aber ein Streit kann kaum gewonnen werden, ohne hohe finanzielle Verluste, und nur ums Recht haben ist es das nicht wert.
Ich würde sogar ganz besonders freundlich an den Mieter rantreten, mich für meine "Schludrigkeit" entschuldigen, Verständnis zeigen, Besserung geloben. Verdeutlichen, "mit mir kann man reden, den Anwalt hätten wir doch gar nicht gebraucht". Der Mieter hat so viele Mittel in der Hand, wenn ihm das Verhältnis zum Vermieter, ja sein eigenes Ansehen, mal egal ist. Ein Rechtsstreit ist sehr wohl zu gewinnnen, dauert aber gern 1- 2 Jahre. Was ist, wenn der Mieter die Miete reduziert oder gar einstellt unter fadenscheiniger Begründung? (z.B. Schimmel, Lärm, Heizung zu kalt, Wohnfläche, usw.) Auch hier gewinnt der Vermieter vielleicht den Prozess irgendwann und erhält einen schönen, (wertlosen) Titel. Ich habe schon 2 davon und die sind es beide nicht mal wert einen Gerichtsvollzieher erneut zu bemühen, obwohl genug drauf steht. Den Gerichtsvollzieher zahlt natürlich auch der Vermieter, da der (Ex) -Mieter ja nichts hat.
Ich bin sonst nicht so "devot", leider ist dies meines Erachtens die sinnvollste Strategie.
Eine RS- Versicherung für Vermieter spart wenigsten die Anwalts und ggf Gerichtskosten. Ohne diese Kosten gelingt es dann auch leichter beim Mieter zu katzbuckeln.
Dennoch ein schönes WE,
Grüße der Uwe
Ich habe leider keine Lösung für Dich, kann Dich aber trösten. Mein Mieter, Lehrerehepaar in Rente, hat die Nebenkostenabrechnung angemahnt, weil sich durch die Dämmung des Hauses die Wohnungsgröße verringerte (ca 0,2qm -0,3qm je nach Bemessungsrunddlage der Balkonfläche). :wall:
Ich habe die Wärmedämmungskosten noch nicht einmal als Modernierungskosten auf den Mieter abgewälzt, so dass er nicht nur Heizkosten, sondern auch einen Batzen Geld p.a. spart....:kriese:
Bei solchen A****löchern von Mietern hilft nur eine zeitnahe Entmietung unter Zuhilfenahme freundlicher Herren vom Balkan, die nicht sonderlich lange diskussionsbereit sind.
Hatten wir uns nicht bereits gestern darauf geeinigt, das ich Charys Wohnung in der Weihnachtswoche entmieten solle?
darf ich dir noch ein paar geeignete Aushilfskräfte zur Seite stellen, damits schneller geht ?
Wenn ihr beide das Personal stellt, tippe ich auf 8 Minuten inklusive Tapete abmachen
Na ja....
Er weiss auch, wo deine Haus wohnt. :supercool:
Naja... ich oute mich 'mal als beiden asozialen Gruppen zugehörig... :oops:
Allerdings hatte ich noch nie Probleme dieser Art mit meinen persönlich bekannten Vermietern... eher war es ein persönliches, respektvolles Verhältnis... :gut:
Leider ist mein jetziger Vermieter aus (Alters-)Demenzgründen nicht mehr in der Lage seine "Verwaltungsaufgaben" nachzukommen und die freundlichen Erben haben eine Hausverwaltung beauftragt diese Aufgaben wahrzunehmen... :wall:
Ergebnis ist: bis auf uns ist das Haus "entmietet"... bisher habe ich dem relativ neutral zugesehen (trotz aller Nachteile: im Kinderzimmr maximal erreichbare Temperatur 19 Grad im Winter, ein ziemlich arrogant auftretender Hausmeister... ähhh... Hausverwalter... etc., etc.)
Ich sah mich wirklich genötigt nach x Jahren als zufriedener Mieter dem Mieterschutzverein beizutreten...
Ursache: in jedem Jahr hatte ich einen Gasverbrauch von 18xxx Kwh... im letzten Jahr waren es 28 Kwh...
Das ist der Wert für ein Einfamilienhaus... =(
Laut Stadtwerken sollte die entsprechende Gastherme untersucht werden... laut Hausverwatung solle ich nicht so "'rumjaulen"... :D
Um mit dem von mir sehr geschätzen Herrn Hessel zu sprechen, bin ich mitllerweile soweit diesen Menschen zu entleiben....
Was ich eigentlich zum Ausdruck bringn möchte-
man kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter auf A...löcher treffen und ich denke gerade, dass ich jemanden wie Charly sehr gerne als Vermieter hätte...
Allen einen schönen Abend und "Prost"...
Als Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschft hat man es auch nicht leicht. Liegt also wahrscheinlich weniger an bestimmten Gruppen als an Deutschland.
A-löcher findet man in jeder sozialen -, Alters-, bevörkerungsgruppe, Nationalität etc.
Jeder hat andere Erfahrungen, dewegen sind noch lange nicht alle auf der "anderen" Seite A-löcher.
Zum Thema behaupte ich mal ganz frech Folgendes. Würden alle NK-Abrechnungen unter Berücksichtigung aller relevante Eckdaten,
Gesetze, Verordnungen und zugrunde liegender Verträge genau geprüft, würden sich mindestens die Hälfte als falsch herausstellen... ;)
Verstehe jetzt die Diskussion nicht mehr. Es geht doch nicht mehr um einen Streit zwischen Vermieter und Mieter sondern zwischen Vermieter und gegnerischem Anwalt. Der will Geld sehen, wo ich bezweifle, dass ihm das in genannter Höhe zusteht. Immer unter der Voraussetzung, dass es sich um eine reine Prüfung der NK Abrechnung gehandelt hat.
Ach Paddy, vielleicht sollte man dem Threadstarter erst mal bzgl. seines Anliegens helfen. Glaskugellesen für die Zukunft bringt nichts. Ebenso wenig Anmerkungen in Bezug auf das künftige Verhältnis und den Umgang miteinander, das dürfte klar sein.
Ach Kai, Charly ist bereits weiter als du glaubst. Es soll tatsächlich Member geben die über Fachkenntnis und Kontakte verfügen.
Und nicht nur über Halbwissen welches bei jeder passenden Gelegenheit in Threads verbreitet wird. Und gerade dazu fühlen sich
viele bemüssigt die ein Haus oder eine Wohnung bewohnen, sei es als Mieter oder Eigentümer, denn damit haben sie ja schon
direkt mit Immobilien zu tun. :gut:
Und genau aus dem Grund wird den Fachanwälten in dem Bereich niemals die Arbeit ausgehen... ;)
Zuerst vorweg: ich bin Laie, deshalb bitte ich um Vergebung, sollte ich falsch liegen.
Imho gilt doch zunächst das Verursacherprinzip: der Mieter beauftragt einen Anwalt, etwas zu überprüfen, d.h., er muß auch die Kosten dafür übernehmen (den RA bezahlen). Dann kann er versuchen, diese Kosten beim Vermieter geltend zu machen; er sollte dabei aber nicht die Schadensminderungspflicht außer acht lassen, denn hier wurde m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
So sehe ich das auch Holger. Da ich selbst Vermieter bin, würde es mich schon interessieren, wie sich das darstellt. Vielleicht berichtet Charly ja in Kürze und gibt einen Zwischenstand oder ein Ergebnis bekannt. Würde mich freuen.