Vorgeschrieben ist es nicht, aber wohl besser.
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Vorgeschrieben ist es nicht, aber wohl besser.
Denke das du einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorlegen musst.
vielleicht hilft dir der Link etwas weiter
http://www.bundesauslaenderbeauftrag...uergerung.html
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin).
Von daher könnte der Threadstarter mangels vorhandenem schriftlichen Arbeitsvertrag nix vorlegen. Dein abgelaufener Ausbildungsvertrag ( ggfls mit Prüfungszeugnis ) und Gehaltsabrechnungen können zumindest bestätigen, dass du in Lohn und Brot bist. Ob dass der Behörde ausreicht, weiß ich jedoch nicht. Im Zweifel wirst du Unterlagen nachreichen müssen.
Vielleicht reichen auch deine Gehaltsabrechnungen der letzten Monate aus.
Ich denke Du nur nachweisen musst das du arbeitest, mit Vertrag oder der Abrechnung.
Bei mir wollten die damals nur die BWA meiner Eltern sehen, alternativ 3 Gehaltsabrechnungen.
Einen Arbeitsvertrag wollten sie nicht
Ich denke, dass es hier um den Nachweis geht, das du der deutschen Sprache mächtig bist! Bei mir war es so, dass ich entweder einen Schul-, bzw. Ausbildungsvertrag vorlegen musste. Alternativ, sollte die dies nicht möglich sein, müsstest du den Deutsch-Test absolvieren.... Den Arbeitsvertrag benötigt die Ausländerbehörde für den Nachweis, dass du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Wäre gut wenn Du etwas mehr Einsatz zeigen würdest und nicht alles gleich und sofort haben willst und alles für doof hältst. Vor allem wenn man anscheinend selbst was verbummelt hat.
Und wäre auch nett wenn Du etwas netter hier antworten würdest. Schließlich suchst Du Hilfe. Und vielleicht kennst Du das Sprichwort mit dem Wald und hereinrufen. ;)
Gruß an deine Frau, auch Juristen können nicht alles wissen: ;)
Nachweisgesetz § 1, Anwendungsbereich: "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden ..."
Und § 2, Nachweispflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ... "
Ich habe auch keinen Arbeitsvertrag. Und das seit 35 Jahren. :flauschi:
Verloren gildet nicht :D
Welches ist denn das Ursprungsland der Migration? EU oder Nicht EU?
Ich bin mir nicht sicher, dass man fuer einen Pass (oder vielleicht besser Einbuergerung) einen Arbeitsvertrag braucht?
reicht nicht auch ne gehaltsabrechnung? i.d.r. ist dort auch das "austrittsdatum" vermerkt. das feld frei, ist davon auszugehen, dass das arbeitsverhältnis unbefristet ist.
Meine Frau musste tatsächlich einen Arbeits- bzw. Dienstvertrag vorweisen. Allerdings hatte sie den, und deswegen kann ich dir nicht sagen, was ohne Vorlage passiert wäre. Ich würde mal bei der entsprechenden Behörde anrufen und den Sachverhalt schildern ;)
Vermutlich nicht unbedingt. Allerdings kann die Einbürgerung dann statt üblicherweise 3 bis 6 Monate auch gerne mal mehrere Jahre dauern :ka:
Noch ein persönlicher Tipp: Erfahrungsgemäß sind die Behördenmitarbeiter bei der Einbürgerung sehr kooperativ, zumindest in Hessen. Wenn du denen allerdings 'komisch' kommst, verzögert sich dein Anliegen mit Sicherheit erheblich! Gerade bei Einbürgerungsfragen sitzen die Herrschaften auf jeden Fall am längeren Hebel, denn sie können und werden Empfehlungen abgeben. Sei nett :gut: