Wenn du noch in der Einfahrt standest zahlt der Rentner. Aber auf jeden Fall zum Anwalt! Das wird der Rentner nicht einsehen.
(Mich hat als Kind mal einer auf dem Gehweg umgenietet, Reifenspuren in den Vorgärten. Und der hat vor Gericht immer noch behauptet ich sei auf der Straße gelaufen.)
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10.11.2010, 20:33 #1StefanSGast
Unfall - Schuldfrage- bitte Profis melden
Eine Frage an die Profis:
Folgendes ist passiert:
Ich fuhr aus meiner Einfahrt bis vor zur Straßeneinmündung, blieb stehen um zu schauen ob ein Fahrzeug kommt, bzw. ob die Strasse frei ist.
In diesem Moment streifte mich ein Fahrzeug, das von links kam.
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse, behinderte aber Niemanden.
Die Strasse ist breit, es haben keine parkenden Autos die Sicht versperrt, es ist eine 30iger Zone.
Wie gesagt mein Fahrzeug stand!!
Der Fahrer (Rentner) behauptete dann noch rotzfrech, dass ich ausgefahren seie.
Fakt ist aber, dass ich immer noch in der Einfahrt stand, meine Vorderräder gerade standen und meine Stosstange vorne kpl. verkratzt ist, das Unfallfahrzeug ist mit dem vorderen rechten Reifen an meiner Stosstange hängengebleiebn und ist kpl. bis zum hinteren rechten Kotflügel auf einer Länge verschrammt.
In meinen Augen hat ganz klar dieses Fahrzeug Schuld, da ich gestanden bin und mich das fahrende Fahrzeug gerammt hat.
Wie sehen es die Experten hier, bzw. wie ist hier die Rechtsprechung, kennt Jemand von Euch so einen Fall und wer hatte dann die Schuld bekommen.
Ich freue mich über eure Meinungen
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10.11.2010, 20:56 #2
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10.11.2010, 21:02 #3
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10.11.2010, 21:09 #4
Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen dich, den müsstest du zumindest erschüttern können vor Gericht. Im Ergebnis wirds auf ein Sachverständigengutachten ( min. 1000 Euro) hinauslaufen und dann auf eine Quotelung, die allerdings höchstwahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten ausgehen wird. Gibts denn Zeugen für deine Sachverhaltsdarstellung?
Viele Grüße,
Malte
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10.11.2010, 21:09 #5StefanSGast
Also man muss etwas in die Strasse fahren, damit man überhaupt was sehen kann, da an der Ausfahrt eine Mauer ist, d.h. die Schnauze schaut in die Strasse rein.
Ich fahre diese Einfahrt seit 20 Jahren rein und raus.....
Es muss doch so etwas schon öfters gegeben haben, im Netz habe ich aber nichts gefunden, daher meine Frage hier...
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10.11.2010, 21:10 #6
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Erst schreibst Du
bis vor zur Straßeneinmündung,
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse
behinderte aber Niemanden
Hattest Du den von links kommen gesehen?? Weil Du schreibst es waren keine parkenden Autos die die Sicht versperrt hätten.
Hast Du vielleicht gesehen das es einen schwenker nach rechts machte, als er dich sah???
Warum sollte er das tun ???
Fuhr er nicht einfach geradeaus und Du warts nicht etwas zu weit auf der Straße??
gruß Jörg
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10.11.2010, 21:11 #7StefanSGast
Zeugen gibts leider keine, aber auch der Unfallverursacher war auch alleine....
Ich falle doch echt vom Glauben ab, wenn man steht, wird angefahren und bekommt dann eine Schuld zugesprochen......???
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10.11.2010, 21:14 #8StefanSGast
Also es ist schwer zu erklären....man muss etwas ausfahren um in die Strasse schauen zu können, da stand ich also und schaute gerade nach links, da hat mich der Rentner schon gerammt gehabt, der muss extrem knapp am Bürgersteig gefahren sein und hat mich minimal erwischt, das waren sicher nur ein paar cm.
Ich denke der hatte einfach gepennt gehabt, wer fährt auch wenn die Strasse frei ist total rechts neben den Bürgersteig....??
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10.11.2010, 21:15 #9
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Der Typ hatte Vorrag, wenn du nicht siehst brauchst du einen Einweiser oder einen Spiegel, damit du etwas siehst ...
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10.11.2010, 21:17 #10StefanSGast
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10.11.2010, 21:18 #11
Wäre dort ein Kind gesessen, hätte es der "Rentner" tod gefahren?
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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10.11.2010, 21:23 #12
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Ich war nicht vor Ort. Wenn du aus deiner Garage fährst hast du wartepflicht gegenüber den fliesenden Verkehr. Wenn du den Verkehr nicht einsehen kannst muss sich jemand hinstellen und dirt winken. Wenn man sich auf seine anderen Sinne verlässt, kann es schief gehen.
Wenn es nachweislich anders ablief, bist du fein raus.
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10.11.2010, 21:24 #13StefanSGast
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10.11.2010, 21:28 #14
Da hilft nur ein Anwalt. Aber da wirst du kaum raus kommen. Da du von einer Nebenstraße auf ein Hauptstraße gefahren bist.. Und die Hauptstraße geht bis zur Bordsteinkante.. d.h. der Rentner kann mit den Felgen am Bordstein lang rubbeln und ist dann immer noch auf der Vorfahrtsstraße .. Und wenn die Sicht behindert wird vorwärts wie rückwärts immer mit Sicherungsposten.. So lernt man das in der Fahrschule. Und wenn du vor Gericht was von nix sehen erzählst ... Machen die ganz fix was fahrlässiges draus.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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10.11.2010, 21:32 #15
Hast Du die Rennleitung gerufen ?
Viele Grüße
Michael
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10.11.2010, 21:35 #16StefanSGast
Du meinst die Polizei?
Nee da sind wir dann gemeinsam hingefahren, die halten sich aber schön bei der Schuldfrage raus...
Marian, was heisst nichts gesehen, man muss halt bis zum Scheitelpunkt fahren, damit man in die Strasse einsehen kann, das ist doch ganz normal, man kann halt nicht durch Mauern durchschauen....und ich mache das wie gesagt seit 20 Jahren so.....
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10.11.2010, 21:36 #17
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Aus eigener Erfahrung: In einem Prozess wirst du wahrscheinlich verlieren, allerhöchstens eine Teilschuld des Gegners heraus holen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, in der ersten Instanz gewonnen, in der zweiten Instanz (Urteil nach Aktenlage) verloren.
Gruß Andi S. aus V.
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10.11.2010, 21:52 #18
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Nein, man darf nur bis zum rand fahren. Wenn man nichts sieht, darf man nicht einfahren. Es ist ein Spiegel (Achtung verzerrt) oder Einweiser nötig!
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10.11.2010, 22:03 #19
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Hier geht es nicht um die Frage, wer Recht hat, sondern wer Recht bekommen wird.
Denn: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
Gerne teilen die Richter die Schuld auf, dann sind beide die Dummen.
SFR-Rabatt + Kosten.
Ein Fall für die ADVOCARD !
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10.11.2010, 22:09 #20RAMichelGast
Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
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