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  1. #1
    Daytona Avatar von Geraldpeter
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    Black Bay abgesoffen???

    Werte Foristi,

    mein Neffe (29) hat sich vor ca. 3 Jahren von seinem sauer verdientem Salär als Werkstudent eine Tudor Black Bay geleistet.

    Nun ist diese beim schwimmen offenbar undicht gewesen und hat einen Wasserschaden.

    Er ist sich sicher, die Krone verschraubt zu haben. Ich kenne Ihn als gewissenhaften jungen Mann und sehe keinen Grund, an seinen Worten zu zweifeln.

    Er hat also die Uhr bei B. abgegeben und erhielt einen Kostenvoranschlag für eine Revi iHv 776,00 €.

    Was tun? Hinnehmen oder nicht? Streiten oder nicht?

    Die Uhr hat noch ein Jahr Garantie.

    Mich würde Eure Meinung interessieren, bzw. vielleicht mag sich ja einer unser Juristen äussern, wie es sich hierbei verhält.

    Vielen lieben Dank schon mal

    Gerald

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Die Wasserdichtheit gilt nur zum Zeitpunkt der Messung.
    Kröte schlucken. Wenn er z.B. mal irgendwo mit der Uhr angestoßen ist, kann es sein, dass sie nicht mehr Wasserdicht ist.
    Lieben Gruß René

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von 666feet
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    Gerald, versetze dich mal in die Lage des Gegenüber...also des Konzi zB.
    salve! , der Jo

  4. #4
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Habt ihr schon vorgesprochen und einen Kulanzantrag gestellt? Wie war die Reaktion? Ggf. Auch mal bei einer anderen Verkaufsstelle probieren, wenn ihr Euch da vor Ort (nur hypothetisch) nicht wohlfühlt mit Eurem Anliegen?
    Wenn man besoffen ist, sieht das jeder. Aber wenn man Durst hat, sieht das keiner.


  5. #5
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Nicht nur die Krone macht sie wasserdicht. Auch die darunter sitzenden Dichtungen.

    Würde auf jeden Fall mal nachfragen, ob eine gewisse Kulanz innerhalb der Garantie möglich ist.
    Wäre auch interessant zu erfahren, warum sie nicht wasserdicht gewesen ist.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Wasserdichtheit ist keine bleibende Eigenschaft, deshalb haben Leute deren Leben davon abhängig ist, diesen Test vor jeden Tauchgang gemacht.

    Zahlen, Lehrgeld verbuchen und für die Zukunft gelernt.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  7. #7
    Day-Date Avatar von dafredy
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    Was willst du streiten? Die Garantie deckt den Schaden wohl nicht ab also kann man um Kulanz betteln aber Anspruch hat er sicher keinen drauf. Also bissi jammern und ansonsten halt zahlen. Echte Alternative gibt es ja wohl nicht
    Servus!

    Fred

    Home. The only journey worth the fight. Home. Home at last.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Das hat uns die Dame damals noch beim Haban von einer AP auch erzählt. Auch keine Kulanz. Jedes Jahr ist eine Prüfung empfohlen. Macht keine Sau, aber machen kannst du nichts.

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    WD ist keine bleibende Eigenschaft, wie meine Vorredner das auch schon geschrieben haben.
    Du kannst lediglich versuchen, auf Kulanz zu hoffen.
    Schreib doch mal Tudor in Genf direkt an und bitte um Hilfe. Streiten wäre der denkbar schlechteste Weg.
    Gruß Kalle
    ...acta, non verba...

  10. #10
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    Also intuitiv hätte ich schon gedacht dass die wasserdichtigkeit zumindest in der Garantie… garantiert wird.
    Gruß, Oskar

  11. #11
    Freccione Avatar von David1973
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    Es wird davon abhängen was im Prüfbericht des Konzis steht, den müsste er jedenfalls bekommen. Die müssen da ja genau festgestellt haben, wo der Wassereintritt stattgefunden hat.

    Wenn es ein Werksfehler war, müsste es in die Garantie fallen. Sollte im Prüfbericht stehen das es eine Fremdeinwirkung oder etwas durch äußere Einflüsse war, kann er nur um teilweise Kulanz ersuchen.
    MfG
    David
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  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Alternativ Reparatur bei einem freien Uhrmacher anfrahen. Kostet meiner Erfahrung nach die Hälfte.
    Wenn aber die Uhr wirklich Wasser gezogen hat ist eine schnelle Reparatur schon sinnvoll.
    Ärgerlich, wird man aber mix machen können.
    Abgesehen davon was meine Vorredner geschrieben haben, wäre der Nachweis, dass die Krone wirklich geschlossen war ja auch schwer zu führen.
    There is no Exit, Sir.

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Tudompan
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    Bei meiner BB GMT trat der Werksfehler bez. des Datums erst kurz nach ende der Garantie auf - wurde dann seitens Tudor im Rahmen einer Revi
    für € 645.- behoben. Die Uhr war fast ungetragen und lief - bis auf den Datumswechsel, der ja bei den ersten Modellen bekannt war - problemlos

    0,0 Kulanz seitens Tudor ... das hat meine Einstellung zu der Marke komplett verändert
    Gruß, Reiner


  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Alternativ Reparatur bei einem freien Uhrmacher anfrahen. Kostet meiner Erfahrung nach die Hälfte.
    Wenn aber die Uhr wirklich Wasser gezogen hat ist eine schnelle Reparatur schon sinnvoll.
    Ärgerlich, wird man aber mix machen können.
    Abgesehen davon was meine Vorredner geschrieben haben, wäre der Nachweis, dass die Krone wirklich geschlossen war ja auch schwer zu führen.
    Warum eigentlich? Ich würde die Krone verschrauben und eine Wasserdichtigkeitsprüfung machen, bevor das Werk ausgeschalt wird. Entweder sie ist dicht oder nicht. Oder übersehe ich etwas?
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  15. #15
    Double-Red Avatar von Uhrgestein42
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    Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen
    Warum eigentlich? Ich würde die Krone verschrauben und eine Wasserdichtigkeitsprüfung machen, bevor das Werk ausgeschalt wird. Entweder sie ist dicht oder nicht. Oder übersehe ich etwas?
    Würde zumindest zeigen, ob es an der mangelnden WaDi der Uhr lag oder am Träger. Die Garantie greift in beiden Fällen nicht. Allerdings könnte man es bei Undichtigkeit der Uhr mit einem Kulanzantrag zumindest versuchen.
    Herzlichst, Carsten

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Ist das nicht ein Widerspruch in sich, eine Taucheruhr ohne Garantie auf Dichtigkeit? Gibt es seitens des Herstellers Vorgaben, dass man diese während der Garantiezeit in gewissen Abständen prüfen lassen muss?
    Grüße
    Marcus

  17. #17
    Double-Red Avatar von Uhrgestein42
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    Wenn es eine recht neue Uhr ist dürfte der Hersteller bei Mangel der Dichtigkeit wohl dafür gerade stehen. Aber bei 3 Jahren?! Die WaDi ist eine temporär zugesicherte Eigenschaft. Wenn man dann vor einem Tauchurlaub die WaDi nicht prüfen lässt mag es schwierig werden. Wird wohl vom Einzelfall abhängen. Probieren geht über studieren.
    Herzlichst, Carsten

  18. #18
    GMT-Master Avatar von Sluggy
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    Kann eigentlich jeder Uhrmacher eine Dichtigkeitsprüfung durchführen? Auch bei Taschenuhren oder der SD?
    Gruß,
    Stef

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Daniel200
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    Bei der SD geht es meines Wissens nach nur bei Rolex in Köln, da die Konzessionäre nicht das Gerät haben, um auf diese Tiefe bzw. Druck zu prüfen.

  20. #20
    Double-Red Avatar von Uhrgestein42
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    Na ja, wenn auf 100 bis 200 Meter abgedrückt wird sollte das ja für jeden Normalverbraucher so gerade reichen
    Herzlichst, Carsten

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