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  1. #1
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von kAot Beitrag anzeigen
    und beachten, dass man nicht aus Arbeitslosigkeit in Rente gehen kann, dann zählen die letzten 1-2 Jahre Arbeitslosibkeit nicht als "Beitragsjahre/-monate"... das zählen sie nur, wenn sie zwischen Beschäftigungsphasen liegen... aber vielleicht findest du ja jmd., der dich (ggf. von dir selbst finanziert) für einen Monat nach Arbeitslosigkeit und vor Renteneintritt einstellt
    Sicher?

    Ich hatte nach dem plötzlichen Tod unseres Firmeninhabers und Insolvenz durch Erbstreitigkeiten etc., 24 Monate lang ALG1 bezogen und war dann nach 7 Monaten Privatiersleben in die vorgezogene Rente mit 63 gegangen. Die 24 Monate wurden trotzdem angerechnet.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  2. #2
    Deepsea Avatar von madmax12345
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Sicher?

    Ich hatte nach dem plötzlichen Tod unseres Firmeninhabers und Insolvenz durch Erbstreitigkeiten etc., 24 Monate lang ALG1 bezogen und war dann nach 7 Monaten Privatiersleben in die vorgezogene Rente mit 63 gegangen. Die 24 Monate wurden trotzdem angerechnet.
    Soweit ich weiß trifft genau ein Fall zu, wenn der Arbeitnehmer „kurz vor der Rente“ durch Insolvenz arbeitslos wird.
    Daher wurde es bei dir entsprechend angerechnet.
    Viele Grüße
    Max
    King of Games

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