und beachten, dass man nicht aus Arbeitslosigkeit in Rente gehen kann, dann zählen die letzten 1-2 Jahre Arbeitslosibkeit nicht als "Beitragsjahre/-monate"... das zählen sie nur, wenn sie zwischen Beschäftigungsphasen liegen... aber vielleicht findest du ja jmd., der dich (ggf. von dir selbst finanziert) für einen Monat nach Arbeitslosigkeit und vor Renteneintritt einstellt
PS. vorher noch bis 54 privat versichert und dann in die gesetzliche KV gewechselt = der Traum der Sozialsystems![]()
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Thema: Altersteilzeit (ATZ)
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18.04.2024, 15:28 #11
Geändert von kAot (18.04.2024 um 15:29 Uhr)
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