Der LC resp. das Auslieferungsland ist m.E. nur relevant wegen der EinfuhrUSt. Wenn eine Uhr in der EU ausgeliefert ist, habe ich kein Problem. Wenn sie außerhalb EU ausgeliefert wurde, besteht halt das Risiko, dass die EinfuhrUSt nicht beglichen wurde. Diese lastet auf der Uhr. Es soll Fälle gegeben haben, dass bei internationalen Reisen Reisende nachweisen mussten, dass die Uhr ordnungsgemäß eingeführt wurde. Wenn das dann nicht der Fall war, muss man halt nachzahlen. Man kann sich dann beim Verkäufer schadlos halten und wird mangels Vorsatz oder Leichtfertigkeit auch kein Strafverfahren oder Bußgeld bekommen, aber will man da hinterherlaufen? Insofern ist EU-Auslieferung schon etwas mehr wert…
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08.02.2023, 21:22 #11
Geändert von 986boxster (08.02.2023 um 21:23 Uhr)
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