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  1. #1
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    Carsten Du wirst von mir mind. genausoviel Zustimmung zu diversen Themen meinerseits hier im Forum erhalten haben. Aber es sei mir gestattet, auf einige kleine Spitzen zu antworten und meine eigene Meinung hierzu zu vertreten. Deshalb ist es auch ein Forum wo Meinungsvielfalt den Dialog belebt und keine Verkündungsplattform. Hieraus aggressive Grundhaltung meinerseits abzuleiten, finde ich sehr übertrieben.

    Ich gehöre nicht gerade der woken Generation an und bin um Klartext bemüht und möchte nicht dauernd mit einer angepassten Meinung gefallen.
    Und MEINE Meinung zu diesem Thema ist nun mal, daß ICH nur gebrauchte Uhren aus Ersthand oder Dritthand mit einer glasklaren Historie - belegt durch Kaufrechnungen in der Besitzerkette- kaufe und auch selbst verkaufe. Und da sind wir einer Meinung: Auch meine Standpunkte werden immer aus meiner ICH Perspektive dargelegt.


    Muss keiner mögen. Ich finde es beim Einkauf oder Verkauf einfach ehrlich und nachvollziehbarer, als wenn mich die Käufer/Interessenten meiner Gebrauchtuhr damit löchern, sie mögen unbedingt zu Wempe mit mir rennen, damit die Echtheit bestätigt wird. Erlebe ich und in meinem Bekanntenkreis immer häufiger, wenn ich eine Uhr verkaufe, obwohl ich ausgewiesener Erstkäufer mit Rechnung und Überweisungsbeleg bin.
    Zudem vermindere ich das Risiko, auf eine gefälschte Uhr hereinzufallen.
    Mir ist bewusst, daß das bei Vintageuhren immer schwieriger ist /wird. Da ist man leider auf Experten angewiesen, der ich nicht bin.
    Viele Grüße Frank

    Verkauf Sales Corner

    Rolex Day Date 36 Weißgold, Zifferb.Orig. Diamantpavé, Ref. 128239 LC100


  2. #2
    Double-Red Avatar von Uhrgestein42
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    Frank, ich will und brauche keine Zustimmung. Ich liebe Dissenz. Meine Meinung kenne ich ja schon. Langweilig. Aber ich will nicht, dass meine Meinung oder mein gewonnener subjektiver Eindruck bewertet wird. Das steht niemandem zu.
    Herzlichst, Carsten

  3. #3
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    Carsten . .... Alles gut, werde mich zukünftig hüten, überhaupt Deine Meinung in irgendeiner Form zu bewerten oder in Zweifel zu ziehen. Damit solls gut sein
    Viele Grüße Frank

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  4. #4
    Double-Red Avatar von Uhrgestein42
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    Ich komme offensichtlich nicht durch, aber macht nix. Möglicherweise liegt es daran, dass ich es nicht schaffe, mich verständlich genug auszudrücken. Lassen wir's gut sein. Geht ja auch nicht mehr um's Thema selbst.

    Wenn mich auch fremde und ferne Länder im Zerti überhaupt nicht stören, so finde ich es im Gegenzug jedoch super, wenn ich eine Uhr auf dem Gebrauchtmarkt erwerbe, die einen Namen bzw. Händler im Zerti ausweisen, der/ die für mich besonders sind. So steht z B. im Zerti meiner 5170J, die ich bei einem bekannten Grauen in München gekauft habe, nicht nur als Erstbesitzer ein bekannter Deutscher Unternehmer, die Uhr wurde auch noch zufällig von meinem Konzi verkauft. Das hatte mich sehr gefreut. So eine individuell besondere Provenienz bringt dann wiederum einen Mehrwert für mich.
    Herzlichst, Carsten

  5. #5
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Der LC resp. das Auslieferungsland ist m.E. nur relevant wegen der EinfuhrUSt. Wenn eine Uhr in der EU ausgeliefert ist, habe ich kein Problem. Wenn sie außerhalb EU ausgeliefert wurde, besteht halt das Risiko, dass die EinfuhrUSt nicht beglichen wurde. Diese lastet auf der Uhr. Es soll Fälle gegeben haben, dass bei internationalen Reisen Reisende nachweisen mussten, dass die Uhr ordnungsgemäß eingeführt wurde. Wenn das dann nicht der Fall war, muss man halt nachzahlen. Man kann sich dann beim Verkäufer schadlos halten und wird mangels Vorsatz oder Leichtfertigkeit auch kein Strafverfahren oder Bußgeld bekommen, aber will man da hinterherlaufen? Insofern ist EU-Auslieferung schon etwas mehr wert…
    Geändert von 986boxster (08.02.2023 um 21:23 Uhr)

  6. #6
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Der LC resp. das Auslieferungsland ist m.E. nur relevant wegen der EinfuhrUSt. Wenn eine Uhr in der EU ausgeliefert ist, habe ich kein Problem. Wenn sie außerhalb EU ausgeliefert wurde, besteht halt das Risiko, dass die EinfuhrUSt nicht beglichen wurde. Diese lastet auf der Uhr. Es soll Fälle gegeben haben, dass bei internationalen Reisen Reisende nachweisen mussten, dass die Uhr ordnungsgemäß eingeführt wurde. Wenn das dann nicht der Fall war, muss man halt nachzahlen. Man kann sich dann beim Verkäufer schadlos halten und wird mangels Vorsatz oder Leichtfertigkeit auch kein Strafverfahren oder Bußgeld bekommen, aber will man da hinterherlaufen? Insofern ist EU-Auslieferung schon etwas mehr wert…
    Ich lese es immer wieder daher an dieser Stelle: das stimmt nicht. Wer den Kauf innerhalb der EU belegen kann haftet nicht für eine eventuell hingezogene Einfuhrumsatzsteuer eines Dritten. (Quelle: u.a. mein Steuerberater). Es ist ja auch bei vielen Gütern überhaupt nicht erkennbar, ob diese ursprünglich aus einem Drittland eingeführt worden sind. Seit 2020 und der neuen Garantiekarte ohne LC gilt dies auch für Rolex.

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Der LC resp. das Auslieferungsland ist m.E. nur relevant wegen der EinfuhrUSt. Wenn eine Uhr in der EU ausgeliefert ist, habe ich kein Problem. Wenn sie außerhalb EU ausgeliefert wurde, besteht halt das Risiko, dass die EinfuhrUSt nicht beglichen wurde. Diese lastet auf der Uhr. Es soll Fälle gegeben haben, dass bei internationalen Reisen Reisende nachweisen mussten, dass die Uhr ordnungsgemäß eingeführt wurde. Wenn das dann nicht der Fall war, muss man halt nachzahlen. Man kann sich dann beim Verkäufer schadlos halten und wird mangels Vorsatz oder Leichtfertigkeit auch kein Strafverfahren oder Bußgeld bekommen, aber will man da hinterherlaufen? Insofern ist EU-Auslieferung schon etwas mehr wert…
    QUARK die eventuelle Schuld liegt beim Hinterzieher, sonst wären die Gefängnisse voll mit Uhren und nicht mit Insassen.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  8. #8
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Ne Steuer, die auf einem Gegenstand lastet und nicht auf einer biologischen oder jur. Person?
    .


  9. #9
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    Natürlich spielt das Auslieferungsland keine Rolle. Kommt ja alles aus der gleichen factory. Ob der zughörige Beleg (Zertifikat) und die Uhr an sich daher stammt, ist halt die eine und alles entscheidende Frage. Jeder sollte das für sich bei einem Kauf entscheiden. Ich habe das ja für mich entschieden wie ich vorgehe. Siehe meine Beiträge.
    Viele Grüße Frank

    Verkauf Sales Corner

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  10. #10
    Day-Date Avatar von lordbre
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    Mich würde mal interessieren, ob die Personen, die sich hier Sorgen wegen einer etwaigen Verzollung einer gebrauchten Uhr machen auch so penibelst korrekt bei ihrer eigenen Steuererklärung sind
    Ich würge nicht, vor allem nicht nach zwei Maß
    Beste Grüße --- Markus


  11. #11
    Deepsea Avatar von Chief
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    Sara, das ist so nicht ganz richtig. Die Garantiekarte ist meistens egal.

    Es geht immer um Belege.

    Außerdem kann man auch eine deutsche Uhr ausführen und sich die Steuer erstatten lassen.

    Deswegen ist es am einfachsten sich eine Bescheinigung vom Zoll mitgeben zu lassen, wenn man ins nicht Eu-Ausland verreisen sollte.
    Die legt man dann bei Ankunft vor und fertig.

    Aber ich schweife vom ursprünglichen Faden ab.
    Gruß
    Marius

  12. #12
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von Chief Beitrag anzeigen
    Sara, das ist so nicht ganz richtig. Die Garantiekarte ist meistens egal.

    Es geht immer um Belege.

    Außerdem kann man auch eine deutsche Uhr ausführen und sich die Steuer erstatten lassen.

    Deswegen ist es am einfachsten sich eine Bescheinigung vom Zoll mitgeben zu lassen, wenn man ins nicht Eu-Ausland verreisen sollte.
    Die legt man dann bei Ankunft vor und fertig.

    Aber ich schweife vom ursprünglichen Faden ab.
    Darum geht es. Wenn man in Deutschland bleibt, ist es sowieso egal. Aber wenn man mit der Uhr mal verreist und dann wieder in die EU einreist, dann muss man es eben nachweisen mit entsprechenden Belegen…

  13. #13
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Chief, das ist richtig. Es ging mir oben jedoch darum, dass der normale Käufer, der z.B. einen Kleiderschrank, einen Fernseher oder eben auch eine Uhr kauft, gar nicht wissen kann, ob dieser nicht ursprünglich aus einem Drittland eingeführt worden ist. Hierzu besteht auch keine Recherchepflicht. Als Käufer oder Käuferin muss ich nicht wissen, ob ein Gegenstand ursprünglich aus dem Gebiet der EU stammt oder früher aus einem Drittland eingeführt worden ist.

    Wenn mir Herr X also in Köln gegen Vertrag ein Bett verkauft, lastet auf diesem Bett genauso wenig eine Steuerschuld, wie wenn mir Herr Y in Hamburg eine Submariner gegen Vertrag veräußert. Ob das Bett und die Uhr vorher aus Dubai, Zurich oder woher auch immer eingeführt worden sind, spielt für mich schlichtweg keine Rolle. Steuerschuldner ist derjenige, der etwas aus einem Drittland in das Gebiet der EU verbringt. Nicht jedoch die Sache an sich oder ein späterer, argloser Erwerber.
    Klar ist jedoch (wie du ja auch schreibst: Es geht immer um Belege), dass man diesen Erwerb innerhalb der EU zweifelsfrei nachweisen können sollte (sprich: Vertrag mit Unterschriften und bei persönlicher Aushändigung noch ein Übergabebeleg innerhalb der EU mit Unterschriften). Dann kann einem egal sein, wo die Uhr mal hergekommen ist.
    Geändert von Sara (09.02.2023 um 09:27 Uhr) Grund: Korrekturen

  14. #14
    Deepsea Avatar von Chief
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    Chief, das ist richtig. Es ging mir oben jedoch darum, dass der normale Käufer, der z.B. einen Kleiderschrank, einen Fernseher oder eben auch eine Uhr kauft, gar nicht wissen kann, ob dieser nicht ursprünglich aus einem Drittland eingeführt worden ist. Hierzu besteht auch keine Recherchepflicht. Als Käufer oder Käuferin muss ich nicht wissen, ob ein Gegenstand ursprünglich aus dem Gebiet der EU stammt oder früher aus einem Drittland eingeführt worden ist.

    Wenn mir Herr X also in Köln gegen Vertrag ein Bett verkauft, lastet auf diesem Bett genauso wenig eine Steuerschuld, wie wenn mir Herr Y in Hamburg eine Submariner gegen Vertrag veräußert. Ob das Bett und die Uhr vorher aus Dubai, Zurich oder woher auch immer eingeführt worden sind, spielt für mich schlichtweg keine Rolle. Steuerschuldner ist derjenige, der etwas aus einem Drittland in das Gebiet der EU verbringt. Nicht jedoch die Sache an sich oder ein späterer, argloser Erwerber.
    Klar ist jedoch (wie du ja auch schreibst: Es geht immer um Belege), dass man diesen Erwerb innerhalb der EU zweifelsfrei nachweisen können sollte (sprich: Vertrag mit Unterschriften und bei persönlicher Aushändigung noch ein Übergabebeleg innerhalb der EU mit Unterschriften). Dann kann einem egal sein, wo die Uhr mal hergekommen ist.
    Da sind wir doch einer Meinung. Außerdem kannst Du viel schöner Schreiben als ich.

    Daher danke für den Beitrag.
    Gruß
    Marius

  15. #15
    Datejust
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    Genau so.

  16. #16
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Darum geht es. Wenn man in Deutschland bleibt, ist es sowieso egal. Aber wenn man mit der Uhr mal verreist und dann wieder in die EU einreist, dann muss man es eben nachweisen mit entsprechenden Belegen…
    Zitat Zitat von Thomex Beitrag anzeigen
    Genau so.
    gibt es denn hier jemand, dem dieser hypothetische Fall jemals passiert ist? Mir nicht. Und ich muss mir Reisepässe neumachen, weil sie vollgeklebt und gestempelt, aber nicht abgelaufen sind. Und bin ganz sicher hier einer unter Vielen.
    .


  17. #17
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von hallolo Beitrag anzeigen
    gibt es denn hier jemand, dem dieser hypothetische Fall jemals passiert ist? Mir nicht. Und ich muss mir Reisepässe neumachen, weil sie vollgeklebt und gestempelt, aber nicht abgelaufen sind. Und bin ganz sicher hier einer unter Vielen.
    Mir ist es selbst schon passiert und einem Bekannten ebenso. Wen der Zoll besetzt ist und die Beamten dort stehen kann man schon mal angesprochen werden, wenn man Pech hat. Mir ist es bei einem Flug aus Zürich nach Deutschland passiert. Uhr war meine Nautilus EK, die den Beamten wohl aufgefallen ist und war auch brandneu - aber natürlich in Deutschland gekauft, was ich dann entsprechend nachgewiesen habe.

  18. #18
    PREMIUM MEMBER
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    Ort
    Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
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    Besten Dank für die perfekte Erklärung, Sara.

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Bei einer Uhr mit nachvollziehbarer Herkunft, Gentests und Stammbäumen der Vorbesitzer, im Full Set mit Zollnachweis ist der LC dann aber egal, oder?

  20. #20
    Deepsea Avatar von Chief
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Bei einer Uhr mit nachvollziehbarer Herkunft, Gentests und Stammbäumen der Vorbesitzer, im Full Set mit Zollnachweis ist der LC dann aber egal, oder?

    Kommt drauf an René. Wenn es nur um die Uhr selbst geht und um die Sicherheit und Nachweisbarkeit der Originalität, dann ja.

    Aber es gibt ja bekanntlich Sammler, die aus "unerklärlichen" Gründen andere Kriterien haben , und wenn die ein deutsches Fullset suchen, ist das nicht egal. Ich nehme aber stark an, das wusstest Du schon vor meinem Post. Das ist ja dann eher der Sonderfall.
    Gruß
    Marius

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