Danke euch!
Bin auch eher skeptisch bzgl. Wertminderung, aber vom Widerrufsrecht will ich dann auch nicht Gebrauch machen... Mal sehen.
Ergebnis 1 bis 20 von 9997
Hybrid-Darstellung
-
06.12.2021, 09:26 #1Gruß, Dietmar
-
06.12.2021, 12:23 #2
Bin kein Experte im Österreichischem Recht, aber dürfte vergleichbar zum Deutschen sein: Bei einem Unfallschaden ist das Fahrzeug kein Neufahrzeug mehr und hat damit einen durch eine Reparatur nicht behebbaren Mangel. Rechte bei Mängeln nach § 932 AGGB (Abs. 1):
"Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern."
Ob man sich deshalb jetzt streiten will, steht auf einem anderen Blatt
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
Viele Grüße,
Jonathan
-
07.12.2021, 16:18 #3
Es gibt aber auch viele Urteile, die besagen dass eine Werkslackierung vor der Auslieferung nicht als Unfallschaden oder schadenmindernd gilt und der Hersteller die somit auch nicht angeben muss. Ich habe einige Fälle von Leuten, die unfallfreie, unbeschädigte Neufahrzeuge bekommen (haben), die nicht wissen dass der Transportunternehmer da schon Schäden im mittleren vierstelligen Betrag verursacht/bezahlt hat.
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
Ähnliche Themen
-
Der Porsche-Thread...zeigt her eure Raketen!!! (BILDER, BILDER!!!)
Von EOD im Forum Technik & AutomobilAntworten: 9999Letzter Beitrag: 12.04.2015, 17:40 -
Informationen und Bilder aus unserem Lebensumfeld
Von Ulrich Winkler im Forum New to R-L-XAntworten: 30Letzter Beitrag: 19.11.2013, 20:55 -
Der BMW-Cabrio Thread . . . zeigt her Eure CABRIOS!!! (BILDER,BILDER!!!)
Von parkettbulle im Forum Technik & AutomobilAntworten: 150Letzter Beitrag: 02.01.2012, 20:53 -
Der AUTO-Thread!!!!!
Von dreikommasechsliter im Forum Technik & AutomobilAntworten: 741Letzter Beitrag: 08.06.2005, 14:07






Lesezeichen