Sollte dein StB das rausrechnen schützt das nicht vor anderer Auffassung des FA, dann wird möglicherweise um diese 20€ diskutiert, weil es um 0,25 % Anwendung geht oder nicht. Vom Ansatz gehören alle Kosten zum BLP, die aufgewendet werden, um das Fahrzeug zu kaufen (außer Steuern und Versicherungen, auch Rabatte werden nicht angesetzt, BLP im Zeitpunkt der Erstzulassung dieses KFZ im Inland).
Ich kenne aber die Preisausweise von Tesla nicht, nur wenn unterm Strich > 60 k stehen, stehen da > 60 k
Weiß aber adhoc nicht, ob in irgendeinem BMF Schreiben genauere Anwendungsregelungen zum BLP Ermittlung bei eKFZ gibt.
Frag sicherhaltshalber mal bei deinem StB nach.