Eine sog. "Blacklist" ist "rechtlich" sicherlich nicht zu beanstanden, auch nicht aus Gründen des Datenschutzes, wenn man als Käufer eine entsprechende Einwilligung erteilt hat (was sicherlich der Fall war, habe mir freilich das ganze Zeug weiland bei der Bestellung nicht durchgelesen). Schließlich kann jeder verkaufen, an wen er will, und jeder kaufen, bei wem er etwas bekommt, jedenfalls im Luxussegment. Man verhungert oder verdurstet ja deswegen nicht. Ob man mit dem Black-List-Kunden dann auch auf die offenkundig begehrten Koppelungsgeschäfte verzichtet oder in diesem Fall "Gnade" walten lässt, ist eine andere Frage. Vielleicht sollte das ein "Gelisteter" mal ausprobieren, ich mag leider keinen Schmuck. Weswegen sich allerdings in einem Uhrenforum "Beobachter" bzw. "Wächter" finden oder befinden, erschließt sich mir nicht wirklich. Schlussendlich aber bleibt, dass es weder unseriös, geschweige denn verboten ist, eine Uhr zu kaufen und gleich wieder zu verkaufen. Genau so ist es auch erlaubt, Uhren nur mit Schmuck "im Paket" oder an sog. Graue zu "vergeben". Wie sich das im Rahmen des Vertrags mit dem Konzessionär auswirkt, ist eine andere Sache.

Und letztlich ist mein Inserat auf diese Weise auch noch beworben worden, wofür ich mich nur bedanken kann. Mit sowas habe ich gar nicht gerechnet.