Die Frage ist auch wie das § 155 StGB Sachwucher Gesetz das sieht. Rolex schreibt einen unverbindlichen Preis.
Ein gewerblich gemeldeter Juwelier verkauft mit 200% Aufschlag?
Ergebnis 1 bis 20 von 689
Thema: Rolex Blacklist
Hybrid-Darstellung
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15.09.2020, 11:14 #1Explorer
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15.09.2020, 11:30 #2
Nein, das geht natürlich nicht.
Der Juwelier darf, meiner Ansicht nach, als Einziger nicht profitieren. Er profitiert ja von seiner Marge.
Und genau in dem Moment, wenn er der Versuchung erliegt auch von dem Boom profitieren zu wollen, dann wird es schwierig.
Wie es jetzt ist, wenn er privat eine Uhr in seinem Laden kauft und dann weiteverkaufen möchte, das weiß ich nicht.
Aber da gibt´s vielleicht Klauseln seitens Rolex.There is no Exit, Sir.
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15.09.2020, 11:41 #3Explorer
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Ich habe nicht die Konzis gemeint, sondern die Internet-Graumarkt-Händler, die ja zu 95% gewerblich gemeldete Juweliere sind...
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15.09.2020, 11:52 #4
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15.09.2020, 12:09 #5Sea-Dweller
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Der Verkauf zum Marktpreis ist kein Wucher. Wucher setzt juristisch zum einen voraus, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung (Uhr) und Gegenleistung (Preis) gegeben ist. Wenn jemand zum tatsächlichen Marktpreis (die UVP muss nicht unbedingt dem tatsächlichen Marktpreis und damit Wert entsprechen, was übrigens in beide Richtungen gilt) verkauft, kann man sich schon fragen, ob es überhaupt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. Zum anderen setzt Wucher neben dem Missverhältnis zwischen den Leistungen noch voraus, dass der eine Vertragspartner die Zwangslage,
Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche des anderen ausnutzt. Auch wenn man angesichts einiger neuerer Entwicklungen im Uhrenmarkt schon auf die Idee kommen könnte, ob bei einigen Beteiligten mentale Defizite vorhanden sind (grins...), dürfte beim Verkauf einer Uhr zum Marktpreis der Wuchertatbestand nicht erfüllt sein.
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15.09.2020, 12:34 #6Explorer
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M.M.n. wissen 99,9% der Menschen nicht was der Rolex-Preis einer Uhr ist. Herr X geht zu seinem Juwelier und sagt: ich suche eine schöne Uhr.
Der Nicht-Rolex-Konzi zeigt im eine verklebte Uhr mit nicht ausgefüllter Garantiekarte zum Preis von 25.000.- Euro (Stahl-Daytona) und der betagte alte Herr
kauft diese zum genannten Preis. Für mich wäre das auf alle Fälle juristisch zu prüfen...Geändert von bmw-toni (15.09.2020 um 12:37 Uhr)
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15.09.2020, 12:25 #7Explorer
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Geändert von bmw-toni (15.09.2020 um 12:27 Uhr)
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